Zigarettenautomat (Symbolbild) (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa | David Ebener)

Urteil am Amtsgericht Konstanz

Gesprengte Automaten: Bewährungsstrafen für Täter

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Weil sie mehrere Zigarettenautomaten im Kreis Konstanz gesprengt haben, hat das Amtsgericht Konstanz fünf Männer zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Sie waren geständig.

Das Amtsgericht Konstanz hat fünf Männer im Alter zwischen 20 und 24 Jahre zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Sie hatten zuvor in einem Prozess gestanden, mit selbstgebauten Rohrbomben insgesamt acht Zigarettenautomaten im Kreis Konstanz gesprengt zu haben.

SWR-Reporterin Tina Löschner über das Urteil:

Die Höhe der Bewährungsstrafen reiche von zehn Monaten für einen Gehilfen bis zu zwei Jahren für die beiden Haupttäter, so ein Sprecher des Amtsgerichts Konstanz am Mittwoch gegenüber dem SWR. Angeklagt waren die Männer wegen schweren Bandendiebstahls und dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

Nicht jeder Sprengversuch war erfolgreich

Dreimal blieb es beim Versuch, fünfmal waren die Männer erfolgreich und erbeuteten Zigaretten und Bargeld. Dabei richteten sie einen Gesamtschaden in Höhe von rund 30.000 Euro an.

Die Männer waren zwischen Oktober 2020 und März 2021 in wechselnder Besetzung unter anderem in Gottmadingen, Steißlingen, Aach, Radolfzell und Singen unterwegs. Die Tatzeit war immer nachts. Auf die Spur kam ihnen die Polizei unter anderem über Überwachungskameras.

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