Das Biberacher Kreisveterinäramt hatte der Züchterin im August 2020 die 67 Chihuahuas und Zwergspitze weggenommen. Wegen - wie es damals hieß - unhygienischer Zustände. Seitdem werden die Hunde in Tierheimen versorgt.
Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Beschlagnahmung
Die Biberacher Kreisverwaltung ist für die Versorgung der Hunde zuständig, solange über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung nicht entschieden ist. Denn die Züchterin hatte gegen die Beschlagnahmung Widerspruch eingelegt. Derzeit liegt der Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.
Die Kosten für Pflege und Tierarzt betrugen bis jetzt rund 26.000 Euro monatlich, insgesamt 390.000 Euro. Die Züchterin muss dem Landkreis die Kosten erstatten, falls sie den Prozess verliert und über so viel Geld verfügt. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen im März dieses Jahres unterlag sie. Gegen das Urteil legte sie Beschwerde ein.