Jetzt dürfen die Hunde auf ein neues Zuhause mit liebevollen Besitzern hoffen. Denn, die Beschlagnahme war rechtens. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Eilverfahren eine unanfechtbare Entscheidung getroffen. Die Anträge der Tierhalterin wurden abgelehnt, teilte das Landratsamt Biberach mit. Demnach waren unter anderem die Auflösung des Hundebestandes und die Einziehung der rund 70 Chihuahuas und Zwergspitze somit rechtmäßig. Das Hauptverfahren steht allerdings noch aus. Erst dann werde vollends geklärt sein, wer für die angefallenen Kosten für Unterbringung und medizinische Versorgung der Hunde aufkommen muss, so das Landratsamt. Die Gesamtkosten von bisher mindestens rund 400.000 Euro trug bisher der Kreis.
Die Hunde dürfen nun vermittelt werden. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Tiere in Tierheimen und einem Tierhotel bei Bad Waldsee (Kreis Ravensburg) betreut haben, eine schöne Nachricht.