Angeklagter Drahtzieher im Gerichtssaal Konstanz (Foto: SWR, Friederike Fiehler)

Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung

Landgericht Konstanz verurteilt Drahtzieher von Messerattacke zu Haftstrafe

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Der Drahtzieher einer Messerattacke in Singen (Kreis Konstanz) ist am Freitag vom Landgericht Konstanz zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Der 48-jährige Mann hatte am Donnerstag am ersten Prozesstag im Rahmen einer Verständigung gestanden, vergangenes Jahr mehrere seiner Familienmitglieder in einem WhatsApp-Chat angestiftet zu haben, einen 42-jährigen verfeindeten Mann zu attackieren und ihn dabei schwer zu verletzten. Es tue ihm leid, er schäme sich für seine Taten, sagte der Angeklagte am Donnerstag.

Das Landgericht befand den Mann nun schuldig der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. Da er bereits von Mitte Dezember 2020 bis Anfang Juli diesen Jahres in der Schweiz in Untersuchungshaft saß, wird ihm diese Zeit beim Urteil angerechnet.

Hintergrund der Tat ist wahrscheinlich eine Fehde zweier syrischer Großfamilien. Die acht Männer, die den Angriff in Singen durchgeführt hatten, waren bereits vor wenigen Wochen vom Landgericht Stuttgart zu Haftstrafen verurteilt worden.

Familie glaubt weiter an seine Unschuld

Einige der Familienmitglieder des Angeklagten und ein ehemaliger Verteidiger beteuerten am Donnerstag in Verhandlungspausen weiterhin seine Unschuld. Er hätte mit dem Angriff nichts zu tun, der WhatsApp-Chat sei falsch übersetzt worden, so ein Cousin des Angeklagten. Sein Onkel stünde durch die psychische Belastung komplett neben sich und wisse nicht, was er gestanden hätte.

Was war im Dezember 2020 passiert?

Im Dezember vergangenen Jahres griffen acht Mitglieder einer syrischen Großfamilie drei Insassen eines Kleinbusses in Singen mitten am Tag an und verletzten sie mit Messern schwer. Vom Landgericht Stuttgart wurden die acht Männer deshalb bereits zu Haftstrafen verurteilt.

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SWR