Disko (Foto: dpa Bildfunk, dpa | Foto: Sophia Kembowski)

Nach Treffen der Verantwortlichen

Einigung erzielt: Feiern ohne Maske in Clubs erlaubt - unter Bedingungen

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Die neue Corona-Verordnung regelt seit dieser Woche das öffentliche Leben in Baden-Württemberg neu. Jetzt konnte auch in einem der heiklen Punkte ein Kompromiss gefunden werden.

In baden-württembergischen Clubs und Diskotheken entfällt auf der Tanzfläche und im Sitzbereich unter bestimmten Bedingungen die Maskenpflicht. Darauf hat sich das Stuttgarter Gesundheitsministerium laut einer Mitteilung vom Dienstagabend mit Vertretern der Clubszene des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) verständigt.

Besitzer wollten zuerst nicht öffnen

Zahlreiche Betreiber hatten angesichts der aktuellen Corona-Verordnung angekündigt, ihre Clubs nicht zu öffnen, wie das Ministerium weiter berichtete. Das "Club-Feeling" gehe verloren, laute die Argumentation der Betreiber.

Zu den Bedingungen, auf die man sich jetzt verständigt hat, gehört laut Mitteilung unter anderem, dass die Branche ein Muster-Hygienekonzept erstellt. Außerdem wird die Auslastung der Clubs an Lüftungskonzepte gebunden.

Dehoga und Clubs begrüßen möglichen Wegfall der Maskenpflicht

Club-Betreiber und Dehoga haben die Möglichkeiten zum Wegfall der coronabedingten Maskenpflicht in den Clubs begrüßt. Die nun getroffene Einigung biete eine echte Öffnungsperspektive, so ein Dehoga-Sprecher am Mittwoch. Ein Sprecher der Interessengemeinschaft Clubkultur BW teilte mit, der Wille der Landesregierung, wieder ein lebendiges Nachtleben in Baden-Württemberg zu ermöglichen, sei deutlich zu spüren.

Die nun vereinbarten Hygiene- und Lüftungskonzepte müssen nach Angaben von Dehoga und der IG Clubkultur erst erstellt werden. Ein Sprecher der IG Clubkultur sagte, er rechne damit, dass bis Ende August die ersten Clubs im Land ohne Maskenpflicht Gäste empfangen werden.

Neue Corona-Verordnung seit dieser Woche

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