Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen gegen eine Beamtin, die das Verfahren um den suspendierten Inspekteur der baden-württembergischen Polizei ins Rollen gebracht hatte, eingestellt. Die Polizistin habe nicht rechtswidrig gehandelt, weil für sie die Gefahr bestand, vom Inspekteur der Polizei weiter zu sexuellen Handlungen genötigt zu werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem SWR.
Um sich dem zu erwehren, habe sie mit der Aufzeichnung des Gesprächs Beweismittel geschaffen. Es handele sich um einen "rechtfertigenden Notstand". Zunächst hatte der "Südkurier" darüber berichtet.
Polizistin nahm Videotelefonat auf
Der Kriminalbeamtin war vorgeworfen worden, unbefugt ein Videotelefonat mit dem Inspekteur aufgezeichnet zu haben. Erst vor wenigen Tagen hatte das Stuttgarter Landgericht die Anklage gegen den Mann wegen sexueller Nötigung zugelassen. Damit wird ihm der Prozess gemacht. Der Polizist bestreitet die Vorwürfe. Den Ermittlungen zufolge soll er vor rund einem Jahr in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben.
Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Polizei-Affäre in BW: Nun auch Beamtin im Visier
Die Ermittlungen in der baden-württembergischen Polizei-Affäre weiten sich aus. Nach Innenminister Strobl (CDU) und einem ranghohen Polizisten geht es nun um eine Beamtin.
Anwalt des Polizeiinpsekteurs will für Freispruch kämpfen
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach früheren Angaben vor, "hierbei bewusst ausgenutzt zu haben, dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten". Sein Anwalt hatte angekündigt, für einen Freispruch zu kämpfen. Es sei bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft "bei dieser Beweissituation" überhaupt Anklage erhoben habe.
Fall zog Untersuchungsausschuss im Landtag nach sich
Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) steht wegen der Sache seit längerem unter Druck - er hatte nach eigenen Angaben ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag beleuchtet sexuelle Belästigung bei der Polizei sowie die Beförderungspraxis und die Handlungen Strobls.
Das Verfahren gegen den Innenminister war nach einer Zahlung von 15.000 Euro eingestellt worden. Allerdings ermittelt noch der Landesdatenschutzbeauftragte, ob Strobl mit der Weitergabe des Anwaltsschreibens gegen die Datenschutzvorschriften verstoßen hat.