Bereits jetzt gilt für Erwachsene im baden-württembergischen Vereinssport: Ab der "Alarmstufe" sind Ungeimpfte ausgeschlossen, auch Trainer und Trainerinnen. Für nicht geimpfte Jugendliche gilt derzeit noch eine Übergangsregelung: sie dürfen am Trainings- und Übungsbetrieb ihres Sportvereins teilnehmen. Dabei sind Schülerinnen und Schüler in Schulzeiten von der Nachweispflicht ganz ausgenommen, in den Ferien müssen sie einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen.
Übergangsfrist ist genau festgelegt
Nach Angaben der baden-württembergische Landesregierung können bis zum 31. Januar 2022 alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen erhalten. Die Landesregierung gehe davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab zwölf Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen, heißt es in einer entsprechenden Presseerklärung.
Übergangsfrist soll Impfgelegenheit geben
Gegenüber dem SWR bekräftigt das baden-württembergische Sozialministerium, dies sei die Ankündigung, dass die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche über zwölf Jahre nicht auf Dauer angelegt seien. Die klare Botschaft sei, dass sich möglichst auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren impfen lassen. Das Ministerium betont aber auch: "Wir werden die Regelung im Januar nochmals auf den Prüfstand stellen. So könnte gegebenenfalls eine entsprechende Übergangsregel in Betracht kommen, wonach Kindern, die soeben erst zwölf Jahre alt geworden sind, ein angemessener Zeitraum eingeräumt wird, um sich vollständig impfen zu lassen."
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Verschärfte Corona-Regeln seit dem Wochenende
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene in Baden-Württemberg einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen aber hatte die Landesregierung am Wochenende die 2G-Plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich darauf verständigt, dass Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen sind.
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Ausnahmen gibt es auch für "Nicht-Geboosterte"
Die Landesregierung hat außerdem klargestellt, dass bestimmte Personengruppen ohne Boosterimpfung mit Blick auf ihren Immunzustand Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt werden. Dabei handelt es sich um Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind, sowie Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.