Thomas Strobl (l, CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, sitzt bei einer Plenardebatte auf der Regierungsbank. Der Landtag hat einstimmig für einen Untersuchungsausschuss gestimmt. Dieser soll das Thema sexuelle Belästigung und Beförderungspraxis bei der Polizei ebenso durchleuchten wie die Affäre um Innenminister Thomas Strobl. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Weitergabe eines Anwaltsschreibens

Datenschutzverfahren gegen Strobl wieder aufgenommen

Stand

Hat der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl in der sogenannten Polizeiaffäre gegen den Datenschutz verstoßen? Das will der Landesdatenschutzbeauftragte nun klären.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat sein Verfahren gegen den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) wieder aufgenommen. Dies bestätigte ein Sprecher der Behörde dem SWR. Brink will untersuchen, ob Strobl mit der Weitergabe eines Anwaltsschreibens an einen Journalisten gegen Datenschutzvorschriften verstoßen hat. In dem Verfahren sollen nach Auskunft der Behörde Vertreter des Innenministeriums zum Sachverhalt und zur rechtlichen Bewertung des Vorgangs angehört werden.

Verfahren ruhte während Staatsanwaltschaft ermittelte

Brink hatte das Verfahren bereits im Mai nach Aufforderung durch die oppositionelle SPD eröffnet und war damals zur Einschätzung gelangt, dass die Weitergabe des Dokuments ein Verstoß gewesen sei. Er hatte die Untersuchung allerdings ausgesetzt, solange die Staatsanwaltschaft in der Sache tätig war. Diese hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Innenminister inzwischen aber eingestellt. Im Gegenzug zahlte Strobl eine Geldauflage von 15.000 Euro, die zwei gemeinnützigen Einrichtungen zu Gute kommen soll.

Dass das Verfahren nun wieder aufgenommen wird, begrüßte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sascha Binder: "Auch, wenn es dem Ministerpräsidenten nicht in den Kram passt: Der Datenschutzbeauftragte macht seinen Job und das ist gut so." Er forderte, dass Strobl "vollumfänglich kooperiere" und der Aufklärung nicht im Wege stehe.

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Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag

Konkret geht es um das Schreiben des Anwalts des Inspekteurs der Polizei. Der inzwischen suspendierte Inspekteur soll Ermittlungen zufolge vor fast einem Jahr in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Inzwischen wurde Anklage gegen ihn erhoben. Sein Anwalt hatte dem Innenministerium ein Schreiben zukommen lassen, das Strobl an den Journalisten weitergegeben hatte. Das Verfahren gegen den Redakteur wurde Anfang November eingestellt.

Mit der Affäre befasst sich aktuell auch ein Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag. Dort geht es neben der Weitergabe des Anwaltwaltschreibens auch um sexuelle Belästigung in Landesbehörden und um Beförderungspraktiken bei der Polizei. Die Opposition hat immer wieder den Rücktritt Strobls gefordert. SPD und FDP brachten im Landtag einen Entlassungsantrag ein, der scheiterte. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) stärkte Strobl bei seiner Aussage im Ausschuss den Rücken.

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