Stefan Brink, der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, spricht bei einer Pressekonferenz über den Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Vorschlag für Transparenzgesetz

BW-Landesdatenschutzbeauftragter: Verwaltungen sollen Informationen online stellen

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Wie kommen Bürgerinnen und Bürger in BW an Informationen der Verwaltung? Bislang mit zu viel Aufwand, sagt der Landesdatenschutzbeauftragte Brink und macht nun einen Vorschlag.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Information, Stefan Brink (FDP), will erreichen, dass Baden-Württemberg noch vor der nächsten Landtagswahl 2026 ein Transparenzgesetz bekommt. Er hat nach SWR-Informationen einen eigenen Vorschlag vorgelegt, damit Bürgerinnen und Bürger leichter an Informationen der Verwaltung herankommen. Brink schlägt ein Online-Transparenzportal des Landes vor.

Brink: Grüne und CDU handeln nicht

Eigentlich hatten sich die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU im Koalitionsvertrag schon geeinigt: Baden-Württemberg soll ein Transparenzgesetz bekommen. Doch passiert ist seit mehr als einem Jahr nicht viel, kritisiert der Landesdatenschutzbeauftragte Brink. Sein eigener Gesetzesvorschlag soll die Debatte dazu nun wieder ankurbeln.

Bereits jetzt dürfen Bürgerinnen und Bürger zu vielen Themen Informationen von der Verwaltung anfragen. Grundlage ist das Informationsfreiheitsgesetz. Der Haken an der Sache: Bisher müssen Interessierte dazu selbst aktiv werden und die Behörden um diese Auskunft bitten. Für diese Auskunft muss man oft auch bezahlen - wenn man sich zum Beispiel im Rathaus genau über ein Bauprojekt erkundigen will. Außerdem können die Behörden diese Anfragen auch ablehnen.

Informationen auf Online-Portal veröffentlichen

Mit dem Vorschlag von Brink soll sich diese Praxis nun grundlegend ändern und es allen Beteiligten leichter machen, an Informationen zu kommen. Ein Transparenzgesetz könnte dafür sorgen, dass Informationen von vornherein in einem Transparenzportal des Landes veröffentlicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten dann einfach darauf zugreifen. Aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten sollten nur wenige Informationen von diesem Gesetz ausgeschlossen sein - beispielsweise Daten aus dem Sicherheitsbereich oder der Sozialverwaltung.

Brink auf Unterstützung von Abgeordneten angewiesen

Allerdings kann Brink seinen Vorschlag nicht selbst ins Parlament einbringen, damit der Landtag von Baden-Württemberg darüber entscheidet. Denn der Landesdatenschutzbeauftrage darf keine Gesetzentwürfe machen und diese dann im Landtag zur Abstimmung stellen. Brink ist deshalb auf Unterstützung angewiesen und setzt darauf, dass Abgeordnete die Idee aufgreifen und dann ein Transparenzgesetz umsetzen.

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