Akten liegen auf einem Tisch.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weissbrod)

Informationsfreiheit im Land

Datenschutzbeauftragter: BW soll Kosten für Bürgeranfragen abschaffen

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Anfragen an Ämtern und Behörden können viel Geld kosten. Der Informationssfreiheit stehe das im Weg, so Datenschützer Brink. Er spricht sich zudem für ein Transparenzgesetz aus.

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter, Stefan Brink, fordert von der Landesregierung in Baden-Württemberg, dass Bürgeranfragen bei Ämtern und Behörden zukünftig kein Geld mehr kosten sollen. Er beklagte am Montag in Stuttgart, dass viele Anfragen an Behörden aus Kostengründen zurückgezogen würden. Kommunen können den Aufwand für eine umfassende Anfrage komplett der anfragenden Person in Rechnung stellen. Das gilt zum Beispiel, wenn sich eine Person im Rathaus genau über ein Bauprojekt erkundigen will. Günstiger, wenn auch nicht umsonst, kommt man bei den Landesbehörden weg: Eine Anfrage dort könne laut Brink höchstens 500 Euro kosten.

Abschaffung würde bis 150.000 Euro im Jahr kosten

"Unsere Forderung ist, diese Gebühren abzuschaffen", sagte Brink. Es gehe in diesem Fall höchstens um 100.000 bis 150.000 Euro im Jahr. Das müsse der grün-schwarzen Landesregierung das Recht auf Informationsfreiheit wert sein.

Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, spricht bei der Vorstellung eines Berichts.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow)
Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, spricht bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts.

Generell sieht der Datenschützer einen Fortschritt bei der Herausgabe von Akten. Er legte seinen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit in den Jahren 2020 und 2021 vor und attestierte, dass die Zeit der Abschottung der Bürokratie vorbei sei.

"Das Amtsgeheimnis gibt es nicht mehr."

Datenschützer fordert Transparenzgesetz mit weniger Ausnahmen

Dennoch müsse laut Brink das seit 2015 geltende Gesetz zur Informationsfreiheit wie in anderen Bundesländern endlich zu einem Transparenzgesetz mit weniger Ausnahmen weiterentwickelt werden. Zwar hätten Grüne und CDU ein solches Gesetz im Koalitionsvertrag versprochen, doch eine Umsetzung sei bislang nicht in Sicht. Grund dafür sei, dass sich die umfassende Bewertung des Informationsfreiheitsgesetzes durch das Innenministerium sich immer weiter verzögere.

Zudem fordert Brink ein sogenanntes Transparenzportal von der Landesregierung. Dort könnten Städte und Gemeinden ihre Informationen einpflegen. Der Landesdatenschutzbeauftragte empfiehlt die nicht-gewerbliche Plattform Mastodon - eine Art "Twitter im Kleinen", welches die Regeln des Datenschutzes der Nutzerinnen und Nutzer einhalte.

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SWR