- Gibt es nun wieder Regeln für private Treffen?
- Was ändert sich bei öffentlichen Veranstaltungen und in der Kultur?
- Was gilt im Restaurant, in der Mensa und Kantine?
- Wo gilt die PCR-Testpflicht noch?
- Gibt es Ausnahmen von der PCR-Testpflicht?
- Ist in der Gastronomie weiterhin 2G möglich?
- Was muss man bei Übernachtungen in Hotels beachten?
- Welche Vorkehrungen trifft die Warnstufe in Diskotheken?
- Gibt es Verschärfungen im ÖPNV und in Geschäften?
- Was ist mit körpernahen Dienstleistungen?
- Was ändert sich generell für Beschäftigte?
- Hat die Warnstufe Auswirkungen auf den Schulbetrieb?
- Was ändert sich für einen Besuch in der Kirche?
- Wie funktioniert das dreistufige Warnsystem in BW?
Mit Beginn der Warnstufe seit Mittwoch (3.11.), gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Beschränkungen treffen praktisch nur diejenigen, die nicht genesen oder gegen das Virus geimpft sind. Was ändert sich konkret?
Gibt es nun wieder Regeln für private Treffen?
Ja. Die Anzahl von Teilnehmenden an privaten Treffen wie Hochzeiten oder Geburtstage wird nun auf einen Haushalt plus fünf weitere Personen begrenzt. Nicht mitgezählt werden dabei Geimpfte, Genesene und Personen bis einschließlich 17 Jahre. Ausgenommen sind außerdem all jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung gibt. Paare, die nicht zusammenleben, werden als ein Haushalt gewertet.
Was ändert sich bei öffentlichen Veranstaltungen, was in der Kultur?
Wie in der Basisstufe gilt in geschlossenen Räumen die 3G-Regel - nun sind jedoch nur noch PCR-Tests zugelassen, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Im Freien herrscht keine PCR-Pflicht. Das gilt für öffentliche Veranstaltungen, genauso wie für Kultureinrichtungen wie Theater und Museen. Entscheiden sich Veranstalter für eine 2G-Pflicht beim Einlass, gilt in der Warnstufe jedoch die Maskenpflicht für Gäste und Beschäftigte - anders als in der Basisstufe.
Was gilt beim Restaurantbesuch, in der Mensa und Kantine?
Wer in die Kneipe oder ins Restaurant geht, muss wie in der Basisstufe eines der drei "G" nachweisen. Jetzt in der Warnstufe dürfen für den Innenbereich nur noch PCR-Tests anerkannt werden. In der Außengastronomie, die in der Basisstufe ohne Nachweis nutzbar ist, gilt ab jetzt ebenso 3G - hier reicht aber ein Schnelltest. Bei Betriebskantinen und Mensen ist die Besonderheit, dass die verschärften Regeln nur für externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten.
Ist in der Gastronomie weiterhin 2G möglich?
Ja. Nach wie vor können sich Betriebe dazu entscheiden, nur Geimpfte und Genesene einzulassen (2G). In der Warnstufe müssen Beschäftigte und Gäste dann jedoch wieder Masken tragen. In der Basisstufe sind sie von dieser Pflicht befreit, sofern 2G gilt.
Wo gilt die PCR-Testpflicht noch?
Wer Sportstätten wie Schwimmbäder besucht oder in Freizeitparks geht, muss geimpft, genesen oder getestet sein, wobei Letzteres nur noch mit PCR-Test möglich ist. Im Freien reicht ein normaler Test.
Wenn in Baden-Württemberg die Corona-"Warnstufe" kommt Wann brauche ich als Ungeimpfter einen PCR-Test?
Sollte in den kommenden Tagen in Baden-Württemberg die Corona-"Warnstufe" kommen, bedeutet das für viele Ungeimpfte: PCR-Testpflicht in vielen Bereichen. Doch wann braucht man einen PCR-Test? Und wie teuer ist der?
Gibt es Ausnahmen von der PCR-Testpflicht?
Ja. Ausgenommen von der PCR-Testpflicht in der Warnstufe sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung gibt. Dazu zählen auch Schwangere und Stillende, heißt es in der Corona-Verordnung. Für sie gibt es erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Was muss man bei Übernachtungen in Hotels beachten?
Im Übernachtungsgewerbe gilt auch in der Warnstufe die 3G-Regel, wobei negative Tests alle drei Tage erneuert werden müssen. Eine PCR-Testpflicht herrscht nicht.
In Diskotheken ist die Gefahr von Infektionen besonders hoch. Welche Vorkehrungen sieht die Warnstufe vor?
In der Warnstufe dürfen nur noch geimpfte oder genesene (2G) Menschen in die Diskothek.
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Gibt es Verschärfungen für den ÖPNV und in Geschäften?
Nein. In beiden Bereichen ändert sich mit der Warnstufe nichts, es gilt die Maskenpflicht. Ladenbetreiber können sich für 2G entscheiden. Jedoch muss auch dann eine Maske getragen werden.
Was ist mit körpernahen Dienstleistungen?
Beim Friseur oder im Nagelstudio gilt weiterhin 3G. Hier ist auch in der Warnstufe kein PCR-Test nötig.
Was ändert sich für Beschäftigte?
Fast nichts. Nach wie vor gilt, dass alle Beschäftigten, die Außenkontakt haben, etwa zu Kundinnen und Kunden, sich zweimal in der Woche testen lassen müssen. Dabei reicht ein Antigen-Schnelltest, auch in der Warnstufe. Egal, ob sich ein Betrieb, zum Beispiel ein Restaurant, für 2G oder 3G entscheidet, Beschäftigte müssen in der Warnstufe immer eine Maske tragen. Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe war diese Pflicht vor kurzem entfallen.
Hat die Warnstufe Auswirkungen auf den Schulbetrieb?
Nein. Schülerinnen und Schüler müssen, sofern sie nicht immun sind, in jeder Schulwoche drei negative Schnelltests oder zwei negative PCR-Tests nachweisen. Seit 18. Oktober können sie den Mund- und Nasenschutz am Platz abnehmen. Das Lehrpersonal muss sich jeden Tag testen, wenn es nicht geimpft ist. An diesen Regeln ändern sich nichts - vorerst: Die Maske soll spätestens dann wieder dauerhaft getragen werden, wenn im Land die Alarmstufe erreicht wird.
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Was ändert sich für einen Besuch in der Kirche?
In den Kirchen in Baden-Württemberg ändert sich mit der neuen Corona-Warnstufe wenig. In evangelischen Gottesdiensten müssen die Besucherinnen und Besucher künftig zwei Meter statt wie bisher 1,5 Meter Abstand halten, teilten die Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg mit. Eine 3G-Regel sei für Gottesdienste grundsätzlich weiterhin nicht vorgesehen, die Veranstaltungen blieben für alle Menschen offen. Konsequenzen hat die Warnstufe aber auch für die Kirchenmusik. Wer nicht geimpft oder genesen ist und etwa an einer Probe von Kirchen- oder Posaunenchor teilnehmen möchte, braucht dafür nun einen PCR-Test. In katholischen Gemeinden im Land gelten weiterhin 1,5 Meter Abstand als Vorgabe, die Diözese Rottenburg-Stuttgart will Anfang kommender Woche über weitere Maßnahmen beraten.
Wie funktioniert das dreistufige Warnsystem in BW?
Seit 16. September gilt in Baden-Württemberg ein dreistufiges Warnsystem. Das Land geht von der Basis- in die Warnstufe über, wenn 250 Intensivbetten an zwei Werktagen in Folge mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt sind - oder, wenn acht von 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb von fünf Werktagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Die Warnstufe ist seit dem 3. November in Baden-Württemberg in Kraft. Eine Rückstufung in die Basisstufe wird erreicht, wenn die Schwelle wieder unterschritten wird, also die Intensivbettenbelegung an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wieder unter 250 rutscht oder, wenn weniger als acht von 100.000 Menschen im Land innerhalb einer Woche ins Krankenhaus kommen.
Zur Alarmstufe kommt es, wenn mehr als 390 Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mit Corona-Patientinnen oder -Patienten belegt sind. Oder wenn innerhalb von fünf Werktagen zwölf oder mehr Covid-19-Erkrankte pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner ins Krankenhaus kommen. Dann gilt zusätzlich zu den Regeln aus der Warnstufe auch die 2G-Regel in vielen Bereichen.
Seit 16. September Neue Corona-Regeln in BW: PCR-Tests, Kontaktbeschränkungen und 2G - was das für Ungeimpfte bedeutet
Die baden-württembergische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung erlassen. Für Ungeimpfte gelten seit 16.9. neue Regeln und Einschränkungen abhängig von einem Warnsystem.