Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen für Selbstversorger ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen sind bereits geöffnet. Für die vollständige Öffnung aller Beherbergungsbetriebe ab dem 29. Mai sind jetzt weitere Details bekanntgegeben worden.
Mund-Nasen-Bedeckung an Rezeption Pflicht
Demnach legt die Corona-Verordnung für Hotels und weitere Betriebe strenge Auflagen fest, so das baden-württembergische Wirtschaftsministerium in einer Mitteilung von Samstagabend. Gäste müssen beispielsweise den Mindestabstand einhalten. Personen ab sechs Jahren müssen außerdem an der Rezeption eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, in Fluren und Treppenhäusern wird dies ebenfalls empfohlen.
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Die Zimmer können mit der Anzahl an Personen belegt werden, die nach der allgemeinen Corona-Verordnung im privaten Bereich zusammenkommen dürfen. Das sind derzeit fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Bei Gästen, die in einem Haushalt leben, besteht keine Obergrenze bei der Zimmerbelegung. Auch zur Reinigung der Zimmer gibt es Vorgaben.
Die Betreiber müssen laut Verordnung Daten ihrer Gäste erheben und speichern, um diese ausschließlich zum Zweck der Auskunfserteilung gegenüber den Gesundheitsämtern oder der Polizeibehörden vorlegen zu können. Die Daten sind demnach vier Wochen nach ihrer Erhebung zu löschen.
Für die gastronomischen Angebote in Hotels wie die Ausgabe von Frühstück gelten die gleichen Vorschriften wie für Restaurants.
Ministerin betont Planungssicherheit für Hotels
Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) zeigte sich zufrieden über die Ausgestaltung der Corona-Verordnung. Mit der Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen würde man einen weiteren Schritt zum Wiederaufleben des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Baden-Württemberg leisten.
"Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Hygiene-Verordnung so früh wie möglich veröffentlicht wird, damit die Betriebe Planungssicherheit erhalten. So können sie sich auf das wichtige Pfingstgeschäft vorbereiten", so Hoffmeister-Kraut.
Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) appellierte an zukünftige Gäste in Hotels und Ferienwohnungen, die Hygiene- und Abstandsregeln weiter konsequent einzuhalten. "Jeder Schritt zur Öffnung verlangt weiterhin erhöhte Wachsamkeit", so Lucha.
Tourismusminister fordert Perspektive für Bäder
Tourismusminister Guido Wolf (CDU) schaut bereits nach vorne und fordert nun auch eine Perspektive für die Bäder. "Aus meiner Sicht sind hier zeitnahe Wiedereröffnungen mit Abstands- und Hygieneregeln vertretbar und auch geboten", sagte der Minister der Deutschen-Presse Agentur. Zunächst könnten Hotelbäder und Freibäder sowie Außenbereiche geöffnet werden, in einem zweiten Schritt im Laufe des kommenden Monats die übrigen Hallenbäder, sagte Wolf am Sonntag.
Während zahlreiche Freibäder in anderen Bundesländern bereits in die Sommersaison gestartet sind, wartet Baden-Württemberg noch ab. Wolf sorgt sich deshalb vor allem um mögliche Chancen für den Tourismus. Gesundheitsschutz werde im Sommer ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl des Urlaubsorts sein. "Das ist für den Tourismus in Baden-Württemberg nach drei furchtbaren Monaten eine echte Chance", so der Minister.
Verband zufrieden mit getroffener Lösung
Auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) äußerte sich zufrieden, forderte aber ebenfalls eine Perspektive für die Bäder: "Das ist jetzt ein erster Schritt, den wir ersehnt haben", sagte der Hotelier und Dehoga-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt. "Ich höre von vielen, dass die Gäste nur darauf warten, endlich buchen zu können." Die Auflagen ließen sich sicher umsetzen, zeigte sich Engelhardt überzeugt.