Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

Seit Montag: Strengere Regeln für Geimpfte und Genesene haben auch Auswirkungen für Familienfeiern

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Seit Montag gibt es strengere Corona-Regeln in BW. Bei Weihnachtsfeiern mit ungeimpften Angehörigen gilt die Regel: ein Haushalt plus eine Person.

Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene

Seit Montag (20.12.) gibt es auch für Geimpfte und Genesene in Baden-Württemberg Kontaktbeschränkungen. Konkret wird bei einem Treffen von ausschließlich geimpften und genesenen Personen die Zahl im Innenraum auf 50 begrenzt, teilte das Sozialministerium am Freitag mit.

Im Freien sind 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt, vorausgesetzt sie sind gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen.

Weihnachtsfeiern mit Ungeimpften nur eingeschränkt möglich

Sobald ein ungeimpfter Angehöriger zum Beispiel bei einer Weihnachtsfeier im Familienkreis teilnehmen will, gilt ab kommenden Montag die Regel: ein Haushalt plus eine Person. Dann können nicht mehrere Haushalte bei der Weihnachtsfeier dabei sein.

Weiter strenge Regeln für Ungeimpfte

Generell gilt für Ungeimpfte in der noch bestehenden Alarmstufe II die Regel: Treffen sind für einen Haushalt plus eine Person möglich. Kinder und Jugendliche unter 18 werden allerdings nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Ansammlungsverbot an Silvester in BW

An Silvester kann ein Ansammlungs- und Verweilverbot von Gruppen von mehr als zehn Personen auf bestimmten öffentlichen Plätzen verhängt werden. Damit sollen größere Treffen von Menschen für Silvesterfeiern im öffentlichen Raum verhindert werden, so das Landessozialministerium.

Messen in Alarmstufe II untersagt

In der Alarmstufe II sind künftig keine Messen mehr erlaubt. Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) sagte dem SWR, große Messen mit starkem Besucherandrang wie die Touristikmesse Caravan Motor Touristik CMT in Stuttgart könnten nicht so organisiert werden, dass Abstandsregeln einzuhalten seien.

Angesichts der Omikron-Variante könne man derzeit nichts riskieren, was die Verbreitung des Virus fördert. Die Touristikmesse CMT sollte am 15. Januar beginnen. Sie musste wegen der Corona-Pandemie bereits Anfang dieses Jahres ausfallen.

Gesundheitsminister sieht keine Entspannung in der Pandemie

Lucha sieht keine Entspannung in der Pandemie. Die baden-württembergischen Krankenhäuser könnten nach seiner Ansicht durch die neue Omikron-Variante erheblich belastet werden.

Der derzeitige Rückgang der Corona-Infektionszahlen dürfe nicht überbewertet werden, sagte er im Stuttgarter Landtag. "Wir werden bis Mitte Januar vermutlich eine Entspannung haben und dann kommt der Omikron-Effekt", so Lucha.

Ihm lägen Schätzungen von Experten vor, die für die Zeit danach unter Umständen mit bis zu 1000 coronaerkrankten Patienten auf den Intensivstationen rechnen. "Auf die Länge hilft nur Impfen, Impfen, Impfen", sagte Lucha in der Landtagsdebatte über eine allgemeine Impfpflicht.

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Hoffmeister-Kraut: Bedauern und Verständnis

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) bedauert das Verbot von Messen in Baden-Württemberg in der Alarmstufe II. Dennoch zeigte sie am Freitag Verständnis: "Wir befinden uns mitten in der vierten Welle der Pandemie, die uns wiederum mit voller Wucht trifft", sagte die CDU-Politikerin.

Sie sei froh, dass der Bund im Oktober mit dem Sonderfonds für Messen und Ausstellungen eine Art Versicherung für die Planungskosten der Messeveranstalter geschaffen habe, die sie bei einer coronabedingten Absage in Anspruch nehmen könnten.

Testnachweis für Ungeimpfte bei Behördengang erforderlich

Nach der neuen Corona-Verordnung dürfen ab 1. Januar 2022 ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger nur mit einem aktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweis Gebäude der kommunalen Verwaltung wie Bürgerbüros besuchen. Dabei kann es laut Sozialministerium aber Ausnahmen geben.

Menschen ohne Impfung, die Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie oder Podologie brauchen, müssen gleichfalls einen negativen Test nachweisen.

Bund-Länder-Beschlüsse werden umgesetzt

Mit der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, die am kommenden Montag in Kraft tritt, setze das Land einen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz um, so ein Ministeriumssprecher gegenüber dem SWR. Die neue Corona-Verordnung soll bis zum 17. Januar 2022 in Kraft bleiben. Sie werde mit Blick auf das Infektionsgeschehen ständig überprüft.

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SWR