In Baden-Württemberg gilt seit Mittwoch den 17. November die "Alarmstufe" mit weiteren Einschränkungen für freiwillig Ungeimpfte. Hier die wichtigsten Änderungen bei den aktuellen Corona-Maßnahmen im Überblick:
Corona-Beschränkungen für Ungeimpfte "Alarmstufe" in Baden-Württemberg: Diese Corona-Regeln gelten ab sofort
In Baden-Württemberg gilt seit 17. November die "Alarmstufe" mit weiteren Einschränkungen für Ungeimpfte. Hier die wichtigsten Änderungen bei den Corona-Maßnahmen im Überblick.
Die aktuelle Corona-Verordnung in Baden-Württemberg sieht ein mehrstufiges Warnsystem vor. Mit diesem soll laut Landesregierung eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden.
Diese Regeln gelten in der "Basisstufe"
Die Basisstufe beinhaltet 3G, Maskenpflicht (tragen einer medizinischen Maske) beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr.
Veranstalter oder Betreiber von Einrichtungen und Restaurants können außerdem entscheiden, nur Geimpfte und Genesene in ihre Räumlichkeiten zu lassen, anstatt auch negativ Getesteten den Eintritt zu gewähren.
Das hat für die Betreiber Vorteile: denn dann entfallen Begrenzungen der Personenanzahl und die Gäste müssen keine Maske mehr tragen. Mittlerweile gilt das auch für die Beschäftigten.
In der Grund- oder Basisstufe gilt wie bisher die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also für viele öffentliche Bereiche einen höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen. Außer der Betrieb entscheidet sich für das optionale 2G-Modell.
"Warnstufe": Dann gelten diese Regeln
Die "Warnstufe" wird ausgerufen, wenn 250 Intensivbetten an zwei Werktagen in Folge mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt sind - oder, wenn acht von 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb von fünf Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind - hier spricht man auch von der Hospitalisierungsrate. Dann können Ungeimpfte öffentliche Veranstaltungen, Museen, Theater, Kinos oder Restaurants nur noch mit negativem PCR-Test besuchen - und müssen diesen auch selbst bezahlen. Ein Antigen-Schnelltest als Nachweis reicht laut Landesregierung nicht mehr aus.
Wenn in Baden-Württemberg die Corona-"Warnstufe" kommt Wann brauche ich als Ungeimpfter einen PCR-Test?
Sollte in den kommenden Tagen in Baden-Württemberg die Corona-"Warnstufe" kommen, bedeutet das für viele Ungeimpfte: PCR-Testpflicht in vielen Bereichen. Doch wann braucht man einen PCR-Test? Und wie teuer ist der?
In der "Warnstufe" gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und nicht nachweislich genesene Personen. Ein Haushalt darf sich mit fünf weiteren Personen treffen. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammenleben.
Ausgenommen von der Personenzahl und der PCR-Testpflicht sind neben genesenen und geimpften Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dazu zählen auch Schwangere und Stillende, heißt es in der Corona-Verordnung.
Die neue Verordnung sieht darüber hinaus ab der "Warnstufe" eine Testpflicht für Beschäftigte und Selbstständige mit Kontakt zu externen Personen vor - also Kundenkontakt, Kontakt zu Lieferanten, externen Mitarbeitenden, Klienten oder Schutzbefohlenen. Genesene und geimpfte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen sich demnach zwei Mal pro Woche testen lassen. Sie sind verpflichtet die Nachweise über die Testungen für vier Wochen aufzubewahren und, auf Verlangen, den zuständigen Behörden zugänglich zu machen.
Im Musik- und Kunstunterricht, bei Proben und bei öffentlichen Veranstaltung gilt in der Warnstufe für den Innen- und Außenbereich die 3G-Regel. Innen ist nur der PCR-Test gültig und es herrscht Maskenpflicht. Beim Singen oder Musizieren mit Blasinstrumenten können die Teilnehmenden unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von zwei Metern die Maske abnehmen.
Die 2G-Regel gilt unter anderem:
- bei öffentlichen Veranstaltungen wie Betriebs- und Vereinsfeiern
- in Kultureinrichtungen wie Galerien und Museen
- bei Messen und Ausstellungen
- in der Gastronomie und in Spielhallen
- in Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Saunen, Bädern und Sportstätten
- im touristischen Verkehr wie Busreisen, Seilbahnen und Bootstouren
- in der außerschulischen Bildung wie Musik-, oder Kunstschulen
- im Sport
- in Diskotheken und Clubs
- in Bordellen
Bei Wettkämpfen und anderen Sportveranstaltung gilt während der Warnstufe in geschlossenen Räumen die 3G-Regel mit PCR-Test. Im Freien ist für 3G auch der Antigen-Testnachweis ausreichend. Für an Wettkampfserien und am Ligabetrieb teilnehmende Sportlerinnen und Sportler sowie für sonstige daran Mitwirkende ist in geschlossenen Räumen ein Antigen-Testnachweis ausreichend.
"Alarmstufe": Diese Regeln gelten
Bei der Belegung von mehr als 390 Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mit Corona-Patienten oder wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei zwölf liegt, wird die "Alarmstufe" ausgerufen. Dann gilt zusätzlich zu den Regeln aus der "Warnstufe" auch die 2G-Regel in vielen Bereichen. Wer nicht geimpft oder nachweislich genesen ist, hat dann dort keinen Zutritt - auch nicht mit einem negativen PCR-Test.
Ausnahmen gelten in der "Alarmstufe" etwa für Supermärkte, Tankstellen, religiöse Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen, Pensionen und Hotels, sowie Busse und Bahnen. Bei körpernahen Dienstleistungen, also beispielsweise beim Friseur, ist aber ein PCR-Test als Nachweis für Ungeimpfte und Nicht-Genesene notwendig. Bei Übernachtungen in Hotels, Herbergen und Pensionen ist ein PCR- oder Antigentest nötig, der alle drei Tage erneuert werden muss. In Kirchen und bei religiösen Veranstaltungen im Allgemeinen gelten weder in der "Alarm-" noch in der "Warnstufe" Einschränkungen, auch keine 3G-Regel.
3G-Regel, Maskenpflicht, Kontaktnachverfolgung Corona-Kontrollen in BW: Gastronomie auf dem Prüfstand
Am Donnerstag haben Ordnungsämter in Baden-Württemberg ihre Corona-Kontrollen in mehreren Restaurants und Cafés begonnen. Die Schwerpunktaktion dauert bis Freitag.
Im Einzelhandel gilt nicht die PCR-Testpflicht und auch nicht die 2G-Regel. Allerdings gilt in der "Alarmstufe" für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, die 3G-Regel. Ein Corona-Schnelltest für Ungeimpfte und nicht genesene Personen reicht hierbei aus.
In der "Alarmstufe" gelten ebenfalls Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen. Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen von der Personenzahl und den 2G-Beschränkungen sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine STIKO-Empfehlung gibt. Dazu zählen wie auch in der "Warnstufe" Schwangere und Stillende.
Nach Corona-Pause Unis starten Vorlesungen mit 3G-Regel - darauf müssen Studierende achten
Studierende in Baden-Württemberg sind am Montag in das Wintersemester gestartet. Nach drei Semestern voller Fernunterricht finden Veranstaltungen flächendeckend in Präsenz statt - mit Vorsichtsmaßnahmen.
Bei Wettkämpfen und anderen Sportveranstaltungen gilt in der Alarmstufe in geschlossenen Räumen die 2G-Regel und im Freien 3G mit PCR-Test. In der Alarmstufe sind Profi-Sportlerinnen und -Sportler nicht von diesen Regeln ausgenommen.
Im Musik- und Kunstunterricht, bei Proben und bei öffentlichen Veranstaltung gilt in der Alarmstufe sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien die 2G-Regel und Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
Aussicht auf Lockerung der Regeln
Sollten "Warn-" oder "Alarmstufe" in Kraft treten, würden diese Regelungen erst wieder aufgehoben, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz oder die Zahl der belegten Intensivbetten an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert der jeweiligen Stufe liegen.