Auf einer Intensivtherapiestation in einem Klinikum steht eine Mitarbeiterin am Bett einer Patientin (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Waltraud Grubitzsch)

Entlastung für Kliniken

Neue Corona-Verordnung in BW: Positiv getestete Pflegekräfte dürfen im Einzelfall arbeiten

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Für positiv auf das Coronavirus getestetes Personal in Kliniken gilt zurzeit noch ein Tätigkeitsverbot. Das soll sich jetzt ändern, wenn sie keine typischen Symptome mehr zeigen.

Die baden-württembergische Landesregierung erlaubt Kliniken ab dem 25. Juli in Fällen von Personalmangel, dass sie Mitarbeitende nach einer Coronainfektion früher wieder arbeiten lassen können als bisher. Das sei in Einzelfällen möglich, wenn ansonsten die Versorgung vor Ort nicht mehr sichergestellt werden könnte, gab das Gesundheitsministerium bekannt. Dies erfolge auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenhäuser. Die entsprechende Corona-Verordnung tritt ab Montag in Kraft.

Bislang gilt ein Tätigkeitsverbot

Für positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftigte in Kliniken gilt derzeit ein Tätigkeitsverbot bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis. Künftig kann die Klinikleitung allerdings im Einzelfall das Tätigkeitsverbot aussetzen, wenn die Beschäftigten ab dem sechsten Tag keine typischen Symptome mehr aufweisen.

Für die Beschäftigten bestehe jedoch die Pflicht zur Selbstüberwachung auf die typischen Corona-Symptome sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, so das Sozialministerium weiter.

Gesundheitsministerium reagiert auf angespannte Lage

Mit den Anpassungen will das Gesundheitsministerium unter anderem auf die aktuell angespannte Situation in den Klinken reagieren. Von der Ausnahmeregelung zum Tätigkeitsverbot soll nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn aufgrund des Personalmangels die Versorgung vor Ort nicht mehr gewährleistet werden kann. Darüber hinaus wird diese Einzelfallentscheidung Einrichtungen eingeräumt, die über eine besonders hohe Hygieneexpertise verfügen.

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Krankenhäuser fordern Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) hatte kürzlich gefordert, neben einer Verkürzung der Quarantänezeit ihrer Mitarbeitenden auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegepersonal auszusetzen. Die Regel werde im Gesundheitsbereich als ungerecht empfunden, sagte der BWKG-Vorstandschef Heiner Scheffold zur Begründung. "Die war ja immer im Kontext einer allgemeinen Impfpflicht gesehen", sagte Scheffold. Diese gibt es allerdings bis heute nicht.

Weiteres Problem: Fachkräftemangel

Wegen des Fachkräftemangels müssen nach Angaben der BWKG auch weiterhin viele anstehende Eingriffe umgeplant oder verschoben werden. Die Organisation berichtet nach einer Umfrage unter ihren Mitgliedsunternehmen, mehr als 90 Prozent von ihnen fänden kaum noch Fachkräfte. Fast jedes siebte Krankenbett (14,3 Prozent) könne aus diesem Grund nicht mit Patientinnen und Patienten belegt werden.

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SWR