Winfried Kretschmann (Bündnis 90Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg hält seine Regierungserklärung im neu gewählten Landtag von Baden-Württemberg. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weissbrod)

Politische Entscheidungen in der Corona-Pandemie

So entsteht die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

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Anno Knüttgen

In BW entsteht regelmäßig eine neue Corona-Verordnung. Seit einiger Zeit sind diese auf vier Wochen ausgelegt. Aber warum ist das so? Und wie entsteht eine solche Verordnung?

Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es in Deutschland keine allzu strengen Vorgaben darüber, wie lange Infektionsschutzmaßnahmen gelten durften und wie sie kontrolliert werden sollten. Speziell die Landesregierung hätte Verordnungen zum Infektionsschutz erlassen können, die über Monate hinweg in Kraft geblieben wären, ohne dass der Landtag darüber hätte beschließen müssen. Um für mehr Transparenz zu sorgen und die parlamentarische Kontrolle über die Corona-Maßnahmen zu verschärfen, haben Bundestag und Landtag in den vergangenen Monaten die gesetzlichen Regeln geändert.

Neue Corona-Maßnahmen sind zeitlich befristet

Heute gilt gemäß dem Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes: Rechtsverordnungen der Landesregierungen zu Corona-Maßnahmen müssen immer ausführlich begründet sein und sind grundsätzlich auf vier Wochen befristet. Per Landesgesetz (Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen) ist geregelt, dass der Landtag über jede neue Corona-Verordnung umgehend informiert wird. Die Abgeordneten sollen darüber öffentlich beraten können. Soll eine Verordnung über den Zeitraum von vier Wochen hinaus in Kraft bleiben, muss der Landtag auf jeden Fall zustimmen.

Baden-Württemberg

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Die baden-württembergische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung erlassen. Für Ungeimpfte gelten seit 16.9. neue Regeln und Einschränkungen abhängig von einem Warnsystem.

Die aktuelle Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ist seit dem 16. September in Kraft. Regulär läuft sie nach vier Wochen aus, also zum 14. Oktober. So ist es im Text der Verordnung bereits angekündigt. Sollte sich die Lage dramatisch verändern, ist es selbstverständlich jederzeit möglich, vorher schon eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen. Ansonsten hat die Landesregierung vier Wochen Zeit, um zu prüfen, welche neuen Regelungen infrage kommen. Zurzeit ist beispielsweise in der Diskussion, ob die Maskenpflicht in den Klassenräumen der Schulen aufgehoben werden soll oder ob Stadien grundsätzlich wieder voll besetzt sein können, wenn dort die 2G-Regel gilt.

So entsteht eine neue Corona-Verordnung

Solche Fragen erörtern dann beispielsweise Juristinnen und Juristen aus den verschiedenen Landesministerien und Expertinnen und Experten aus dem Landesgesundheitsamt. Außerdem sind eventuell neue Absprachen von Bund und Ländern zu berücksichtigen. Aus all dem entsteht im Staatsministerium der Text für die nächste Corona-Verordnung. Je näher der Stichtag rückt, an dem die aktuelle Verordnung abläuft, desto mehr drängt die Zeit. Schließlich müssen alle Mitglieder der Landesregierung dem Text noch zustimmen - und er sollte möglichst rechtzeitig veröffentlicht werden. Also einige Tage, bevor die bisherige Verordnung abläuft. Denn das ermöglicht allen, sich auf neue Vorgaben einzustellen. In den vergangenen Monaten hat das allerdings oft nicht funktioniert. Weil an juristischen Details zum Teil noch bis zuletzt gefeilt wird, passiert es immer wieder, dass der endgültige Text einer neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg erst mit einem oder zwei Tagen Vorlauf bekannt wird.

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