Die Landesregierung in Baden-Württemberg ist wegen der Omikron-Variante besorgt. Nach Weihnachten wurden deshalb die Corona-Regeln verschärft - auch, um große Partys zu Silvester zu vermeiden. Seit dem 27. Dezember gelten demnach unter anderem:
- Strengere Kontaktbeschränkungen
- Neue Ausnahmeregelungen von 2G-Plus
- Eine Corona-Sperrstunde für Gastronomie
- Eine FFP2-Maskenempfehlung
- Neue Regeln für Veranstaltungen
Corona-Sperrstunde in gastronomischen Betrieben
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat bereits mehrere Male auf das Infektionsrisiko in gastronomischen Betrieben hingewiesen. Nun soll es in der aktuell geltenden "Alarmstufe II" eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr geben. In der Nacht von Silvester auf Neujahr begann die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben würden die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen gelten, so das Staatsministerium.
Private Treffen unter immunisierten Menschen auf zehn Personen beschränkt
Doch auch bei privaten Treffen hat die Landesregierung nachgeschärft. Treffen unter Geimpften und Genesenen dürfen seit dem 27. Dezember innen nur noch mit maximal zehn Personen stattfinden. Im Freien gilt eine Obergrenze mit 50 Personen. Bisher waren private Treffen mit 50 Personen drinnen und 200 draußen erlaubt. Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf laut Staatsministerium nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Dabei würden Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahren unabhängig von ihrem Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
Wegen Omikron wird eine heftige fünfte Welle erwartet.
Neue Ausnahmeregeln bei 2G-Plus
Geimpfte und Genesene sind in Baden-Württemberg unter bestimmten Bedingungen von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Auch hier gelten dann strengere Regelungen. Künftig sind Geimpfte von einem zusätzlichen Test nur noch ausgenommen, wenn die vollständige Impfung vor nicht mehr als drei Monaten abgeschlossen wurde. Auch bei Genesenen darf die Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen. Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind ebenso ausgenommen. Auch Gruppen, für die es bislang keine Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt, etwa geimpfte Jugendliche unter 18 Jahre, sind von der Pflicht ausgenommen.
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FFP2-Masken werden empfohlen
Auch was die Masken angeht, ändern sich die Bestimmungen. Laut neuer Verordnung wird Menschen über 18 Jahren in Innenräumen, in denen Maskenpflicht herrscht, eine FFP2-Maske empfohlen. Eine vergleichbare Maske, wie beispielsweise eine KN95-, N95-, KF94- oder KF95-Maske wäre auch eine Option. Dabei handelt es sich jedoch um eine Empfehlung, keine Verpflichtung.
Neue Corona-Regeln für Veranstaltungen
In der "Alarmstufe II" sind laut Verordnung Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern beziehungsweise Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
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