Ordner mit der Aufschrift «Quarantäneende» liegen auf einem Regal. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)

Bei verordneter Isolation

Corona-Verdienstausfall in BW: Land zahlte bisher 247 Millionen Euro Entschädigung

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Wer wegen einer Corona-Isolation oder Quarantäne Einbußen hatte, hat Anspruch auf Entschädigung. Viele Arbeitgeber haben inzwischen vom Land Geld erstattet bekommen.

Rund 340.000 Anträge auf Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall sind bislang bei den Behörden in Baden-Württemberg eingegangen. Die dafür vom Land ausgezahlte Summe beläuft sich mittlerweile auf rund 247 Millionen Euro, wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart auf Anfrage mitteilte.

Den Großteil der Anträge (91 Prozent) haben die zuständigen Regierungspräsidien demnach bereits abgearbeitet. Rund 31.000 Anträge standen den Angaben des Ministeriums zufolge bis Mitte Juli noch aus. Im Schnitt dauere es drei bis vier Monate, bis ein Antrag bearbeitet sei, sagte der Sprecher. In Einzelfällen dauere es länger, weil Nachweise nachgefordert werden müssten.

Wer Anrecht auf Entschädigung hat

Selbstständige, die wegen einer verordneten Corona-Quarantäne oder Isolation vorübergehend nicht arbeiten durften und deshalb weniger Geld verdient haben, können für diese Zeit eine Entschädigung beantragen. Dass gilt auch dann, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern mussten.

Angestellte, die sich wegen Corona absondern mussten und deshalb nicht arbeiten konnten, haben in der Regel ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter ausgezahlt bekommen. Der kann sich sich das vorgestreckte Gehalt vom Land innerhalb von zwei Jahren zurückholen.

Seit dem 15. September 2021 gilt das Recht auf Entschädigung bei einer verordneten Corona-Quarantäne in Baden-Württemberg nur noch für Menschen, die gegen Corona geimpft sind. Das bedeutet auch: Arbeitgeber müssen ungeimpften Beschäftigten, die während der Quarantäne nicht arbeiten dürfen, für diese Tage kein Gehalt zahlen.

Volles Gehalt bis zu sechs Wochen

Die Höhe der Entschädigung richtet sich danach, wie lange eine Person ausgefallen ist. In den ersten sechs Wochen wird der Verdienst komplett erstattet, danach noch 67 Prozent des Nettoverdienstes. Eltern, die wegen ihrer Kinder zu Hause bleiben mussten, bekommen von Beginn an nur 67 Prozent erstattet.

Kommunalverbände warnen vor langen Wartezeiten

Kommunalverbände in Baden-Württemberg befürchten, dass die Antragssteller künftig deutlich länger auf ihr Geld warten müssen. Der Grund: Um die Gesundheitsämter während der Pandemie zu entlasten, hatte die Landesregierung diese Aufgabe übergangsweise den Regierungspräsidien übertragen. Damit soll ab dem kommenden Jahr wieder Schluss sein.

Aus Sicht der Kommunen kommt der Schritt zu früh. Einige Großunternehmen im Land hätten Anträge aus der "Delta-Welle" noch gar nicht gestellt, teilte ein Sprecher des Landkreistags mit. Zudem werde die Mehrzahl der Selbstständigen einen Antrag auf Entschädigung erst nach Beratung durch den Steuerberater im nächsten Jahr stellen. Die Gesundheitsämter seien aber schon jetzt überlastet.

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SWR