Apotheken in Baden-Württemberg dürfen ab sofort symptomlose Menschen auf das Coronavirus testen. Dies habe eine Änderung im Infektionsschutzgesetz ermöglicht, teilte die Landesapothekerkammer am Mittwoch in Stuttgart mit.
Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) sieht in den Antigen-Schnelltests in der Apotheke die Chance, Corona-Infektionen zu entdecken, von denen die Infizierten nichts bemerkt haben. Ein positives Testergebnis habe zur Folge, dass sich die Person unmittelbar in Quarantäne begeben müsse. Zu einer Meldung an das Gesundheitsamt seien die Apotheken jedoch nicht verpflichtet. Außerdem sein ein Verkauf von Schnelltests an Laien nach wie vor unzulässig.
Schnelltests in Apotheken nicht kostenlos
Die Kammer betonte, dass zur Durchführung umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen und eine ärztliche Schulung des Personals notwendig seien. Daher werde nicht jede Apotheke dieses Angebot machen, hieß es weiter. Welche Apotheken sich in Baden-Württemberg daran beteiligen sei auf der Internet-Seite der Landesapothekerkammer ersichtlich. Bezahlen müssen die Kunden den Test selbst.
Das ist bei den Testzentren im Land jedoch anders. Noch bis inklusive 24. Dezember läuft die Schnelltest-Aktion der Landesregierung vor den Weihnachtsfeiertagen. Freie Termine sind aber bereits zum größten Teil ausgebucht. Dort getestet zu werden sei laut dem Deutschem Roten Kreuz schwer.
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