Maskenpflicht-Schild und Schild mit der Aufschrift Herbstwelle. (Foto: IMAGO, IMAGO / Christian Ohde)

Neue Regeln in der Pandemie

Baden-Württemberg nimmt Corona-Herbstregeln verhalten positiv auf

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Ministerpräsident Kretschmann hatte gehofft, dass die Länder mehr Möglichkeiten bekommen, eigene Regeln aufzustellen. Doch so viel Freiraum will der Bund den Ländern nicht geben.

Baden-Württemberg hat die Vorschläge des Bundes für Eingriffsmöglichkeiten bei einer Corona-Welle im Herbst grundsätzlich positiv aufgenommen - auch wenn diese längst nicht so weitgehend sind wie vom Land gefordert. "Im Grundzug können wir dem vorgelegten Stufenplan folgen, wenn der Bund bei Verschlechterungen in der Pandemielage zügig reagiert und im Fall der Fälle rechtzeitig die Epidemische Notlage ausruft", sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Man werde den Vorschlag nun prüfen. Sie verwies darauf, dass sich im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs in Berlin auch noch Änderungen ergeben könnten.

Diese Corona-Regeln sind geplant:

  • FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie Personal dürfen auch medizinische Masken tragen
  • Maskenpflicht und Nachweis eines negativen Corona-Tests in Kliniken und Pflegeheimen
  • Bundesländer dürfen vom 1. Oktober bis 7. April je nach Infektionslage weitere Schutzvorgaben anordnen. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • Ausnahmen von der Maskenpflicht bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie mit negativem Corona-Test oder einem Nachweis als vollständig geimpft oder genesen

Das Bundesgesundheitsministerium will mit Blick auf die im Herbst erwartete nächste Corona-Welle eine neue Impfkampagne starten. Aber: Braucht es wirklich eine vierte Impfung?

Länder können teilweise eigene Vorgaben machen

Die Länder sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 abgestuft nach Infektionslage weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können - mit der Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt. Die Länder sollen auch Maskenpflichten an Schulen verhängen können - aber erst ab der fünften Klasse.

Winfried Kretschmann bei einer Pressekonferenz. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)
Ginge es nach Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), würden die Länder mehr Entscheidungsspielraum bei den Corona-Regeln bekommen. (Archivbild)

Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können, wenn der Landtag zustimmt. Dazu zählt etwa eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien, wenn dort Mindestabstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte mit Desinfektionsmittel, Lüftung und Kontaktvermeidung für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sind Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich.

Bundesarbeitsministerium will zurück zur Homeoffice-Pflicht

Das Bundesarbeitsministerium plant die Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht, wo sie möglich ist. Unternehmen sollen ihren Angestellten wieder das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen. Die Homeoffice-Pflicht war im März ausgelaufen. Nun sind erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu zählt laut Bundesarbeitsministerium unter anderem eine "Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten".

Der Arbeitgeber soll den Beschäftigten anbieten, "geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Außerdem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, allen Beschäftigten, die weiter in Präsenz arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.

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SWR