Fans im Stadion (Foto: IMAGO, IMAGO / Beautiful Sports)

Neue Corona-Verordnung soll kommen

BW: Wieder mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen - Corona-Tests an Schulen bleiben

Stand

Die Landesregierung von Baden-Württemberg will eine neue Corona-Verordnung beschließen. Die Regeln für Großveranstaltungen, Gastronomie und Schulen sollen angepasst werden.

Einige Bundesländer haben bereits Lockerungen der Corona-Regeln angekündigt, auch Baden-Württemberg ändert die Corona-Verordnung. Der grün-schwarze Ministerrat will am Dienstag eine Verordnung beschließen, mit der zum Beispiel bei Sport- und Kulturveranstaltungen wieder mehr Zuschauer zugelassen werden sollen. Die geplanten Änderungen im Überblick:

Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen

Die Anpassung sieht vor, dass bei Veranstaltungen im Freien mit der 2G-Plus-Regel Zuschauer bis zu einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen sind - jedoch keinesfalls mehr als 10.000 Leute. Auch wenn Veranstalter nur die 2G-Regel anwenden, sind Zuschauer bis zu einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen - jedoch nicht mehr als 5.000 Besucher.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit der 2G-Plus-Regel 4.000 Menschen zugelassen, bei Anwendung der 2G-Regel 2.000 Menschen. Jedoch erlaubt das Land auch hier eine Auslastung von höchstens 50 Prozent.

Gastronomie ohne Luca-App

In der neuen Verordnung soll zudem der Verzicht auf die Luca-App verankert werden. Das heißt: Wer ins Restaurant oder Café geht, soll keine Kontaktdaten mehr hinterlegen müssen.

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Weiter regelmäßige Tests an Schulen und Kitas

Die regelmäßigen Corona-Tests an Schulen und Kitas sollen bis zu den Osterferien - also bis Mitte April - fortgesetzt werden. Ziel sei es, den Präsenzunterricht trotz der hohen Infektionszahlen durch Omikron fortführen zu können. Die Kosten werden auf knapp 95 Millionen Euro beziffert.

Laut der Vorlage des Sozialministeriums müssen ungeimpfte Kinder und Jugendliche bis zum 13. April weiter dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Auch Schülerinnen und Schüler, deren Zweitimpfung schon mehr als drei Monate her ist und die nicht geboostert sind, müssen sich weiter regelmäßig testen lassen.

Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz sollen auch alle Lehrkräfte sowie Schüler und Schülerinnen, die schon dreimal geimpft oder kürzlich genesen sind, ein freiwilliges Testangebot von zwei Tests pro Woche bekommen.

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Quarantäne-Regeln wurden bereits gelockert

Die Verlängerung der regelmäßigen Corona-Tests an Schulen und Kitas folgt auf eine Lockerung der Quarantäne-Regeln, die vergangene Woche beschlossen wurde. Demnach müssen nicht mehr ganze Klassen oder Gruppen in häusliche Isolation geschickt werden, wenn es einen größeren Corona-Ausbruch gibt.

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Weitere Corona-Lockerungen in BW?

In Bezug auf weitere Lockerungen der Corona-Regeln sagte ein Regierungssprecher, Baden-Württemberg stelle "grundsätzliche Überlegungen" für die Phase nach dem Höhepunkt der Omikron-Welle an. Dennoch müsse man weiter das Gesundheitssystem vor einer Überlastung schützen.

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SWR