Nach Corona-Ausbrüchen mit Todesfällen in zwei badischen Pflegeheimen hat Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Montagvormittag dem Sozialausschuss des Landtags in einer Sondersitzung Rede und Antwort gestanden. Nach Angaben seines Sprechers war die Initiative für den Ausschuss vom Minister ausgegangen.
Lucha: Es wird zu weiteren Corona-Todesfällen kommen
Der Gesundheitsminister rechnet mit weiteren Corona-Toten in Pflegeheimen im Land. Solange es noch keine allgemeine Impfpflicht gebe, ließen sich einzelne Ausbrüche nicht komplett verhindern, sagte der Grünen-Politiker in der Sondersitzung. Trotz wohl milderer Verläufe der Omikron-Variante werde es auch zu weiteren Todesfällen kommen. Lucha rief in dem Zusammenhang erneut zur Impfung auf.
Wenn Betreuer und Bewohner sich aber gegen eine Impfung entscheiden würden, sei das leider hinzunehmen, sagte der Minister. Es mangele nicht am Angebot. Die Impfquote hänge auch von der Binnendynamik in den Einrichtungen ab, sagte Lucha. Einige wenige Impfskeptiker in einem Heim könnten die Belegschaft aufwiegeln und Zweifel an der Impfung streuen.
Bei einem Corona-Ausbruch in einem Rastatter Pflegeheim waren vor kurzem mindestens 13 Menschen gestorben. Keiner von ihnen hatte laut Landratsamt eine Auffrischungsimpfung. Manche seien keinmal, andere ein- oder zweimal geimpft gewesen. In Gaggenau war ein Bewohner mit oder an dem Coronavirus gestorben.
Jeder dritte Heimbewohner ohne Corona-Auffrischungsimpfung
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums und des Landesgesundheitsamts (LGA) von Freitag wurden seit Mitte Dezember 2021 in Baden-Württemberg 47 Corona-Ausbrüche mit insgesamt 501 Fällen aus Einrichtungen der stationären Altenpflege an das Landesgesundheitsamt übermittelt. 22 Bewohnerinnen und Bewohner seien an oder im Zusammenhang mit dem Virus gestorben.
Nach einer Auswertung des Landesgesundheitsamtes für das Sozialministerium hatte zum Jahresende jeder dritte Heimbewohner noch keine sogenannte Booster-Impfung, wie vor wenigen Tagen bekannt wurde. Deshalb hatte Gesundheitsminister Lucha an die Einrichtungen appelliert, die Impfangebote besser zu nutzen. In Rheinland-Pfalz lag die Booster-Quote in den Heimen nach SWR-Informationen beispielsweise bei 85 Prozent.
Bei den Beschäftigten lag die Quote der Geboosterten laut LGA noch deutlich unter dem Wert der Bewohner: Nur 37 Prozent der Mitarbeitenden haben bisher eine Auffrischungsimpfung erhalten.
12,5 Prozent der Pflege-Mitarbeitenden sind ungeimpft
Das LGA hatte für die Umfrage Daten aus 1.495 Einrichtungen in die Auswertung zur Impfquote bei Beschäftigten und 1.532 in die Auswertung zur Quote bei Betreuten aufgenommen. Demnach hatten von den 82.648 betreuten Menschen 75.375 (91,2 Prozent) den vollständigen Grundschutz, der in der Regel mit der zweiten Impfung erreicht wird, aber etwa gegen die Omikron-Variante oft nicht ausreicht. Bei den Beschäftigten waren es 72.115 oder 81,6 Prozent.
Allerdings lagen diese Werte - auch bei der Booster-Impfung - über den Quoten in der gesamten Bevölkerung, teilte das Amt mit. Etwas mehr als 11.000 oder 12,5 Prozent der Pflege-Mitarbeitenden sind nicht geimpft.
Pflegeheimbetreiber kritisieren Anpassung der Testpflicht
Derweil kritisiert der Bundesverband Privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), dass die Landesregierung in Baden-Württemberg die Corona-Schutzmaßnahmen in Pflegeheimen verringert habe. Der bpa-Landesvorsitzende Rainer Wiesner forderte Gesundheitsminister Lucha auf, er möge wieder zur PCR-Test-Pflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen zurückkehren. Das Land dürfe seine Vorgaben nicht an die möglicherweise knappen Testkapazitäten anpassen.
Das Sozialministerium widerspricht der Kritik: 24-Stunden-Tests seien nicht leicht zu bekommen und teuer. Eine reine PCR-Testpflicht, bei dem der Nachweis nicht älter als 24 Stunden ist, würde in den meisten Fällen faktisch zu einem Besucherausschluss führen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen habe man sich deshalb bewusst dagegen entschieden. Und weil 48 Stunden alte PCR-Tests auf Grund der hohen Infektiosität von Omikron zu unsicher seien, zöge man frische Antigen-Schnelltests vor. Ob eine Person zum Zeitpunkt des Besuches ansteckend sei, könne auch mit Antigen-Schnelltest kurz vor dem Besuch nachgewiesen werden.
Zuvor hatte die Landesregierung die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen angepasst. Seit Montag (17.1.) dürfen Ungeimpfte ihre Angehörigen auch mit einem maximal 24 Stunden alten PCR-Test oder einem maximal sechs Stunden alten Schnelltest besuchen.