Klassenzimmer (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth)

Wegen Lehrermangels

Landeselternbeirat in BW kritisiert Corona-Regeln für schwangere Lehrerinnen

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Der baden-württembergische Landeselternbeirat will, dass Schwangere wieder länger in Präsenz unterrichten. Auch die Ministerin ist dafür - die Regierungspräsidien aber dagegen.

Der Landeselternbeirat in Baden-Württemberg hat die nach wie vor strengen Corona-Regeln für schwangere Lehrerinnen scharf kritisiert und als ungerechtfertigte Privilegien bezeichnet. Auch Frauen an der Supermarktkasse, in Arztpraxen und sonstigen Berufen arbeiteten mit wechselndem Publikumsverkehr und dürften nicht nach Hause, so der Vorsitzende des Landeselternbeirats Michael Mittelstaedt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Die Corona-Pandemie werde nun endemisch, zudem sei eine Schulklasse eine recht homogene Gruppe, so der Chef des Landeselternbeirats. "Warum gibt es ausgerechnet für Lehrer eine Sonderregel?" Das erschließe sich keinem mehr.

Kultusministerin für Rückkehr zur alten Mutterschutz-Regelung

Auch Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) hat sich bereits Anfang Juni dafür ausgesprochen, dass schwangere Lehrerinnen wieder länger in Präsenz unterrichten. Sie pocht auf eine Rückkehr zur alten Mutterschutz-Regelung vor Corona und begründet das mit dem Personalmangel an Schulen. Viele Schwangere wollten zudem unterrichten, so die Ministerin.

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Regierungspräsidien halten an strengen Regeln fest

Die Regierungspräsidien im Land stellen sich gegen die Ministerin und halten weiter an den strengen Regeln aus der Corona-Zeit fest, wonach Schwangere pandemiebedingt nicht in Präsenz unterrichten dürfen.

Die Regierungspräsidien verweisen auf das Robert Koch-Institut, dass das Risiko für Schwangere weiterhin als hoch einstufe. Bildungsverbände wie die Gewerkschaft GEW sind ebenfalls für eine Beibehaltung der strengeren Regeln.

Schwangere Lehrerinnen dürfen nicht in Präsenz unterrichten

Schwangere Lehrerinnen dürfen in Baden-Württemberg pandemiebedingt in der Regel nicht in Präsenz unterrichten. Eine Beschäftigung ist wegen des höheren Risikos für eine schwere Corona-Infektion nur im Ausnahmefall möglich, heißt es aus der Landesregierung. In der ersten bis dritten Klasse an Grundschulen und in Bereichen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist die Beschäftigung generell nicht möglich.

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