Das Land Baden-Württemberg hat sich dazu entschieden, eigene Corona-Regeln für den Schulstart am Montag einzuführen. Statt Quarantäne sollen sich alle Kinder einer Klasse fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen, sollte eine Mitschülerin oder ein Mitschüler infiziert sein. Dies bestätigte ein Sprecher des Landesgesundheitsministeriums dem SWR. Die Regelung betrifft vor allem alle nicht genesenen und nicht geimpften Kinder und Jugendliche.
Neue Corona-Regeln klar strukturiert
Das erkrankte Kind hingegen muss unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Neu ist ab Montag auch, dass sich alle Beschäftigten von Schulen und Kitas jeden Tag vor Arbeitsbeginn testen müssen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Dies gilt nach SWR-Informationen unabhängig von Corona-Infektionen und der Quarantäneregel. Die betroffene Schulklasse oder Kita-Gruppe muss sich isolieren und darf sich nicht mit anderen Klassen und Gruppen mischen.
Hinzu kommen strengere Regeln für den Unterricht: Sport findet nur draußen innerhalb der betroffenen Klasse statt. Im Musikunterricht wird auf Gesang und das Nutzen von Blasinstrumenten verzichtet. Weisen zeitgleich 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Klasse innerhalb von zehn Tagen Corona-Infektionen auf, muss das örtliche Gesundheitsamt den Fall prüfen und entscheiden, ob einzelne Schülerinnen und Schüler oder die ganze Klasse in Quarantäne muss. Dies gilt auch für Corona-Fälle in Kitas.
Bei Corona-Fällen Baden-Württemberg will in Schulen verstärkt auf Tests statt auf Quarantäne setzen
Um Schulen sicher offenhalten zu können, setzt Baden-Württemberg auf Tests statt auf Quarantäne. Doch die meisten anderen Länder haben sich auf eine andere Linie verständigt.
Präsenzunterricht statt Isolation
Tägliche Tests an Schulen seien eine gleichwertige Alternative zur Quarantäne, begründet die baden-württembergische Landesregierung ihre Entscheidung und verweist auf wissenschaftliche Studien. "Mit verstärkten Tests als Alternative zur Quarantäne erhöhen wir die Sicherheit und ermöglichen verlässlichen Schulunterricht in Präsenz", sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Quarantäne und Isolation sei sowohl für Familien als auch für Kinder eine enorme psychosoziale Belastung.
"Unser Ziel ist klar: Schülerinnen und Schüler konsequent schützen und gleichzeitig soweit es geht die Teilnahme am Präsenzunterricht ermöglichen", ergänzte die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne).
Landkreistag befürwortet Entscheidung des Landes
Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (CDU) begrüßt, die Entscheidung der Landesregierung. "Nach der langen Pandemiezeit ist der Präsenzunterricht für die Kinder und Jugendlichen doppelt wichtig. Es geht dabei nicht nur um faire Bildungschancen, sondern zugleich auch um ihre körperliche und vor allem auch seelische Gesundheit", sagte er in einer Mitteilung. Er glaubt, so seien die Weichen für einen gelingenden Schulstart gestellt.
Neue Corona-Regelung gilt auch für Grundschulen
Gesundheits- und Kultusministerium einigten sich dem Vernehmen nach nun darauf, dass diese Regel nicht nur für weiterführende Schulen gelten soll, sondern auch für Grundschulen. Ursprünglich sollten sich Kontaktpersonen in Grundschulen nur einmal vor Wiederbetreten der Schulen testen lassen. Grundsätzlich sei das Vorgehen von dem Beschluss der Gesundheitsminister gedeckt, ist man sich in der Regierung sicher.
Bund ist für Quarantäne und Freitesten nach fünf Tagen
Sozial- und Kultusministerium hatten nach dem mehrheitlichen Beschluss der Gesundheitsminister der Länder vom Montag nochmal überprüft, ob die Regelungen angepasst werden müssen. Der Bund und die meisten Länder hatten entschieden, dass symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können.
Außerdem verwies das Land darauf,, dass auch andere Länder wie Nordrhein-Westfalen, Sachsen oder Bremen ähnlich vorgingen wie Baden-Württemberg.