Leere Innenstadt von Heilbronn während der Ausgangssperre (Foto: SWR, Simon Ukena (Archivbild))

Einschränkungen für Ungeimpfte in Hotspots

Corona-"Alarmstufe II" in BW: Diese Kreise müssen Ausgangsbeschränkungen ausrufen

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Mit der neuen Corona-Verordnung gelten in Hotspot-Regionen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Welche Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg sind betroffen?

Der Druck auf ungeimpfte Menschen wächst mitten in der vierten Welle der Corona-Pandemie weiter. Mit der neuen "Alarmstufe II" gibt es für sie erneut strengere Regeln. Neben den zahlreichen Zugangsbeschränkungen - etwa zu Weihnachtsmärkten, Diskotheken und Veranstaltungen - kommt nun in Corona-Hotspots für Ungeimpfte eine neue Maßnahme hinzu: die Ausgangsbeschränkung.

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Ausgangsbeschränkung tritt in Kraft bei Indzidenz über 500

Sie gilt laut der neuen Corona-Verordnung in den Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz während der "Alarmstufe II" den Wert von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Das zuständige Gesundheitsamt der jeweiligen Stadt- und Landkreise hat in dem Fall die Ausgangsbeschränkung zu verkünden.

Wegen einer sogenannten Übergangsfrist in der neuen Corona-Verordnung ist die Ausgangsbeschränkung bereits am ersten Tag der "Alarmstufe II" möglich - sofern in den zwei Tagen zuvor der Inzidenz-Grenzwert von 500 überschritten wurde. Unter anderem ist das in Mannheim der Fall:

Mannheim

Bekanntmachung auf Grundlage der Landesverordnung Nächtliche Ausgangssperre für Nicht-Immunisierte in Mannheim

In Mannheim gilt ab Mittwochabend eine Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen. Eine entsprechende Bekanntmachung hatte die Stadt am Dienstag herausgegeben.

Auch in weiteren Regionen lag der Sieben-Tage-Inzidenzwert am Montag und am Dienstag über 500. Folgende Stadt- und Landkreise müssten (Stand: Mittwoch, 16 Uhr) die Ausgangsbeschränkung somit ausrufen - oder haben sie bereits ausgerufen:

Ungeimpfte dürfen Wohnung nur mit "triftigem Grund" verlassen

Für nicht-immunisierte Menschen bedeutet die Ausgangsbeschränkung: Sie dürfen die Wohnung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetags nicht verlassen. Erlaubt ist das nur, wenn ein "triftiger Grund" vorliegt - beispielsweise für einen Arztbesuch, zur Berufsausübung und für den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Auch dürfen Ungeimpfte und Nicht-Genesene während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung nach draußen, um alleine Spazieren zu gehen oder allein Sport zu treiben. Sportanlagen dürfen sie jedoch keine besuchen.

Hinzu kommt: In den Corona-Hotspots gilt 2G für Einzelhandel und Märkte. Ausgenommen sind davon Supermärkte und andere Läden, die der Grundversorgung dienen.

Die lokalen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 500 beträgt.

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Hohe Inzidenzen: Drei Kreise besonders stark betroffen

In einigen Landkreisen gilt die Ausgangsbeschränkung bereits seit Montag. In den Kreisen Schwarzwald-Baar, Ostalb und Biberach waren die Corona-Infektionen zuletzt außergewöhnlich stark angestiegen. In einem Schreiben an die Gesundheitsämter hatte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, die Behörden angewiesen, die Ausgangsbeschränkung umzusetzen.

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