Spielzeug liegt in einer Kindertagesstätte auf dem Boden (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Monika Skolimowska)

Ausnahmen wegen Personalknappheit erlaubt

BW will zwei Kinder mehr pro Kita-Gruppe zulassen

Stand

In den Kitas in Baden-Württemberg herrscht akuter Personalmangel. Deshalb will das Land nun mit einer Ausnahmeregelung bis zu zwei Kinder mehr pro Kita-Gruppe erlauben.

Das Land reagiert auf die angespannte Lage in den Kitas und macht Abstriche bei Standards in der Kinderbetreuung. Kultus-Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Stuttgart, es könne wie in der Corona-Pandemie wieder größere Gruppen geben.

Änderung aufs laufende Kita-Jahr begrenzt

Die Ausnahmeregelung sieht vor, dass die Höchstgruppenstärke im Ausnahmefall um bis zu zwei Kinder überschritten werden kann. "Die Änderung der Verordnung ist aber auf das laufende Kitajahr begrenzt", erklärte Schebesta. Der Entwurf gehe jetzt noch in die Anhörung bei Verbänden und Kommunen.

Gemeinde-, Städte- und Landkreistag hatten zuvor massiven Druck auf das Land gemacht, wieder Ausnahmen bei der Gruppengröße zuzulassen. Der dramatische Fachkräftemangel erlaube es nicht mehr, die bisherigen Standards einzuhalten und den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu erfüllen. Die Kommunen reagierten damit auf die Weigerung des Landes, die Sonderregeln für Personalschlüssel und Gruppengröße aus der Corona-Zeit zu verlängern.

Kultusministerium BW reagiert auf Kritik der Kommunen

Daraufhin hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) weitere Erleichterungen angekündigt. Nun hat das Kultusministerium das in eine Verordnung gegossen, die der dpa vorliegt. Demnach muss bei der Ausnahmeregelung gesichert sein, dass der Mindestpersonalschlüssel ohne Aufnahme der zusätzlichen Kinder eingehalten wird. Zudem müssen die Aufsichtspflicht gewährleistet und die besonderen Bedürfnisse von behinderten Kindern berücksichtigt werden.

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Um die Gruppengröße erhöhen zu können, muss der Träger der Kita dies nur dem Landesjugendamt anzeigen. Schebesta hatte im Sommer noch argumentiert, man habe Sorge, dass Erzieherinnen und Erzieher wegen der Belastung durch zu große Gruppen ihren Job aufgeben könnten. Mit der Ausnahmeregelung versuche das Ministerium den hohen Betreuungsbedarf der Eltern und die Belastung der Fachkräfte auszubalancieren, hieß es jetzt.

Kommunen wollen Ausnahme länger gelten lassen

Die Kommunen finden Schebestas Vorschlag grundsätzlich gut, drängen aber auf eine längere Laufzeit der Ausnahmeregelung. Sie hoffen, dass es mit der Flexibilisierung der Gruppengröße um bis zu zwei Kinder mehr realistischer wird, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zu erfüllen. Wichtig sei, dass die Ausnahmen möglichst unbürokratisch genutzt werden könnten, erklärten Gemeindetagschef Steffen Jäger und Gudrun Heute-Bluhm für den Städtetag sowie Alexis von Komorowski für den Landkreistag.

Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass der Fachkräfte-Engpass nicht mit Ablauf des Kindergartenjahres 2022/2023 ende. "Gerade deshalb wäre es uns ein Anliegen, mit einer zu engen Befristung keine falschen Erwartungen zu wecken. Wir brauchen die Zeit, um den vereinbarten Weg für den Direkteinstieg wirksam werden zu lassen", so die Vertreter der Gremien.

Gewerkschaften warnen vor Abwanderung des Personals

Die Gewerkschaften ver.di und GEW hatten sich bereits in der Vergangenheit gegen eine Vergrößerung der Kita-Gruppen ausgesprochen und vor einer Abwanderung der Fachkräfte wegen schlechter Arbeitsbedingungen gewarnt:

Erkranktes Personal und Kinder aus der Ukraine verschärfen die Lage

Die Lage in den Kitas verschärft sich, weil Erzieherinnen und Erzieher wegen Corona oder Grippe ausfallen. Hinzu kommt, dass viele geflüchtete Kinder aus der Ukraine betreut werden müssen. Schon seit 1. September gilt, dass fehlende Erzieherinnen und Erzieher durch die doppelte Zahl an nicht-pädagogischen Kräften ersetzt werden können. Allerdings darf der Mindestpersonalschlüssel nicht um mehr als 20 Prozent unterschritten werden. Um besser auf Krankheitswellen reagieren zu können, gibt es auch eine flexiblere Vertretungsregelung: Fällt eine Fachkraft durch Krankheit aus, kann sie für maximal acht Wochen durch eine Zusatzkraft ersetzt werden. Die Kommunen halten diese Abstriche für verkraftbar.

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Zuletzt hatte eine Studie der Bertelsmann-Stiftung ergeben, dass das Verhältnis Kinder pro Kita-Fachkraft in Baden-Württemberg bundesweit spitze ist. In den Kinderkrippen habe sich der Personalschlüssel zuletzt weiter verbessert, eine Erzieherin kümmere sich im Durchschnitt um 2,9 Kinder. In Kindergärten kümmerte sich zuletzt eine Fachkraft um rechnerisch 6,5 Kinder. Die Studie hatte aber auch ergeben, dass im kommenden Jahr 57.600 Kitaplätze fehlen, weil der Bedarf der Eltern steigt.

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