"Zutritt nach 3G-Regelung" steht auf dem Schild im Eingangsbereich eines Bekleidungsgeschäfts. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt)

Lockerungen der Maßnahmen

Baden-Württemberg will Mitte kommender Woche zurück in Corona-"Warnstufe"

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Die baden-württembergische Landesregierung bereitet eine neue Corona-Verordnung vor. Sie soll nach SWR-Informationen am kommenden Mittwoch oder Donnerstag in Kraft treten.

Das Land Baden-Württemberg geht schon Mitte kommender Woche zurück in die Corona-"Warnstufe" und öffnet damit etwas schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen. Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch ist dieser weitere Öffnungsschritt eigentlich erst für den 4. März vorgesehen.

Am Freitag kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Landtag die weiteren Lockerungsschritte ab kommender Woche an.

Alle Details zu den geplanten Lockerungen lesen Sie hier:

Baden-Württemberg

Vielerorts Zutritt für Ungeimpfte möglich 3G statt 2G: Lockerungen angekündigt - BW kehrt in "Warnstufe" zurück

In BW gilt ab Mitte kommender Woche in den meisten Bereichen wieder die 3G-Regel. Außerdem sind bei privaten Treffen und Veranstaltungen wieder mehr Menschen zugelassen.

Von "Alarmstufe I" zur "Warnstufe": Viele Lockerungen möglich

In Baden-Württemberg werde ab Mittwoch oder Donnerstag nächster Woche nicht mehr die "Alarmstufe", sondern die angepasste "Warnstufe" gelten, sagte eine Regierungssprecherin dem SWR. Grundprinzip sei dabei die 3G-Regelung, auch in der Gastronomie. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sollen ebenfalls gelockert werden.

Einen Überblick, was derzeit noch in der Warnstufe gilt finden Sie hier. Allerdings will die Landesregierung die Stufe noch verändern und beispielsweise die 3G-Regel auch für die Gastronomie einführen. Nach aktuellem Stand (18.02.) würde in der Warnstufe im Innenbereich der Gastronomie noch die 2G-Regel greifen.

Neue Corona-Regeln: Auswirkungen auf Veranstaltungen

Bei Großveranstaltungen orientiere man sich an den im Bund-Länder-Beschluss festgelegten Obergrenzen. So sollen ab Mitte nächster Woche im Innenbereich 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt sein und bis zu 25.000 im Freien.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigte, dass bereits für das Bundesligaspiel des VfB Stuttgart am Samstag gegen Bochum 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen sind. Der VfB hatte beim städtischen Gesundheitsamt eine Sondergenehmigung beantragt. Dem habe das Ministerium im Hinblick auf die Lockerungs-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zugestimmt.

Clubs, Diskotheken und Messen dürfen wieder öffnen

Neu ist zudem, dass Messen und Ausstellungen ab Mitte kommender Woche wieder möglich sein sollen. Auch Clubs und Diskotheken dürfen dann wieder öffnen. Am Freitag will Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im baden-württembergischen Landtag über die geplante Verordnung informieren.

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