Die baden-württembergische Landesregierung will sich bei der kommenden Gesundheitsministerkonferenz für ein Ende der derzeit geltenden Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen einsetzen. Man habe einen entsprechenden Vorschlag für die nächste Konferenz eingereicht, sagte am Montag ein Sprecher des Sozialministeriums.
Corona-Maskenpflicht Thema bei Gesundheitsministerkonferenz
Der Entwurf, der der Deutschen Presseagentur vorliegt, soll am kommenden Montag beraten werden. Dementsprechend soll auch die Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, entfallen. Allerdings reicht dafür die Zustimmung der restlichen Länder nicht aus, auch der Bund müsste einen entsprechenden Beschluss fassen.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) hatte sich bereits seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zum 1. Oktober gegen die Regelung ausgesprochen. "Ich bedauere es außerordentlich, dass wir mit unserer Kritik an dieser Vorgabe nicht gehört wurden", hatte Lucha Anfang des Monats kritisiert. Aktuell muss die Maske von den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Gemeinschaftsräumen getragen werden und darf nur in ihren eigenen Zimmern abgenommen werden. Das sei nicht mit dem Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe zu vereinbaren, so Lucha.
"Unwürdig und diskriminierend": Protest von Trägern gegen Corona-Regeln
Auch Einrichtungen und deren Träger hatten dagegen protestiert, so wie die Diakonie Baden. Erst in der vergangenen Woche hatte die Diakonie eine Protestaktion in Karlsruhe gegen die Maskenpflicht organisiert. Die Einrichtungen der Lebenshilfe der Region Karlsruhe hatten sogar Verfassungsbeschwerde eingelegt.
In einer Pressemitteilung der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Bruchsal-Bretten e.V. heißt es, die Regelungen seien unwürdig und diskriminierend. "Man kann im Bierzelt tanzen, singen, sich umarmen und wir haben hier eine zweite Parallelwelt, in der völlig andere Regeln gelten", sagte der Vorstand der Lebenshilfe Bezirk Bruchsal-Bretten, Markus Liebendörfer.
BW plant Vorstoß im Bundesrat wegen Corona-Testpflicht
Dem Entwurf für die Gesundheitsministerkonferenz zufolge soll zudem die Regelung zur Testpflicht für Beschäftigte in "Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen" geändert werden. Seit dem 1. Oktober müssen diese sich mindestens dreimal pro Woche testen lassen - und zwar zwingend unter Aufsicht oder bei Teststellen. Das sei den an der Belastungsgrenze arbeitenden Beschäftigten nicht zuzumuten. Zudem seien sie sehr gut in der Lage und ausreichend qualifiziert, um die Tests selbst durchzuführen, heißt es. Das Land Baden-Württemberg plant dazu einen Vorstoß im Bundesrat.