Eine Frau steht am Fenster (Symbolbild) (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Fabian Sommer)

Beschluss des BW-Gesundheitsministeriums

Entschädigung bei Corona-Isolation in BW nur noch für dreifach Geimpfte

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Bisher hatte jeder doppelt Geimpfte im Land Anspruch auf Entschädigung bei einem Corona geschuldeten Verdienstausfall. Diese Regeln wurden nun verschärft.

Das Landesgesundheitsministerium hat die Regeln für Entschädigungen bei coronabedingten Verdienstausfällen verschärft. Künftig erhalten nur noch Menschen eine Entschädigung, die drei Corona-Impfungen oder zwei Impfungen plus eine Coronainfektion nachweisen können. Hintergrund sei die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für eine dritte Impfung, teilte das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Freitag mit. Bisher reichten zwei Impfungen aus.

Arbeitgeber muss Antrag stellen

Wer aufgrund einer Coronainfektion in Isolation muss und dadurch einen Verdienstausfall hat, erhält in der Regel eine Entschädigung. Diese wird vom Arbeitgeber beim Staat beantragt. Selbstständige stellen ihren Antrag selbst.

Gesundheitsminister Lucha: "Kleinen Teil zur Solidarität beitragen."

Der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manfred Lucha (Grüne), begründete die Verschärfung mit einem Apell an die Solidarität der Menschen in Baden-Württemberg. "Wer auf Kosten der Allgemeinheit eine Entschädigung aus Steuergeldern möchte, der sollte ebenfalls seinen kleinen Teil zur Solidarität beitragen und sich impfen lassen", so der Minister zur neuen Regelung. Ausnahmen bestehen weiterhin für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

In Baden-Württemberg wurden bislang rund 343.000 Anträge auf Entschädigung eines Verdienstausfalls wegen Quarantäne gestellt sowie rund 258 Millionen Euro ausgezahlt.

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