Acht Monate ohne Präsenzbetrieb liegen hinter den Tanzschulen in Baden-Württemberg. Einige waren in dieser Zeit ganz geschlossen. Manche haben den Kontakt zur Kundschaft zumindest mit Online-Tanzkursen gehalten. Vereinzelt konnten auch die Räume etwa für Feiern an Familien vermietet werden.
Corona-Lockdown wirkt nach
Aber auch wenn die Tanzschulen den weggebrochenen Betrieb anderweitig kompensieren konnten, haben offenbar viele immer noch Probleme - vor allem finanzielle, sagt Hardy Hermann. Er ist Präsident des Berufsverbands der deutschen Tanzschulen und betreibt selbst eine Tanzschule in Freudenstadt. Seinen Angaben zufolge klagt darüber auch nach der Wiederöffnung noch immer knapp ein Fünftel seiner Kolleginnen und Kollegen.

"Einen erneuten Lockdown würden viele Tanzschulen nicht verkraften."
Auch Ralph Boden blickt traurig auf die Zeit des Stillstands zurück. Er ist seit über 36 Jahren Tanzlehrer und leitet eine Tanzschule in Reutlingen. Die Monate in denen er in die leere Tanzschule gekommen sei, hätten ihm in der Seele wehgetan, sagte er dem SWR. Aber er habe Verständnis für die Regeln. Auch wenn viele unzufrieden seien - für ihn seien die staatlichen Hilfen in Ordnung gewesen, so Boden.
Nachfrage nach Tanzkursen steigt
Seit Juni kann wieder in Präsenz in den Tanzschulen unterrichtet werden und offenbar gibt es großes Interesse. Nach Angaben von Verbandspräsident Hermann ist die Nachfrage groß. Auch für Schüler-Tanzkurse gebe es wieder viele Anmeldungen. Und Ralph Boden freut sich, dass in seiner Tanzschule in Reutlingen die 125 Sommer-Workshops für August so gut wie ausgebucht sind.
Umsetzung der Regeln macht teilweise Probleme
Nach den aktuellen Vorschriften ist die Zahl der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer in Tanzschulen in Baden-Württemberg auf 20 begrenzt - also zehn Paare. Die meisten seiner Kunden seien nachweislich geimpft, so Tanzlehrer Boden, so dass er und seine Kollegen nur einzelne Personen beim Einlass kontrollieren müssten. Die 3G-Regel - geimpft, genesen, getestet - stelle für ihn also keine Hürde dar.
Etwas anders sieht das Olaf Solzin, Tanzlehrer aus Tübingen. Aus seiner Sicht sind die aktuellen Corona-Regeln viel zu kompliziert, denn Tanzschulen unterliegen sowohl der Sportstättenverordnung als auch der für die Gastronomie. Das sei ohne juristischen Beistand nicht zu verstehen, so Solzin.