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Opposition kritisiert Landesregierung

Grundsteuer-Erklärungen: Baden-Württemberg kann Abgabefrist für eigene Gebäude nicht einhalten

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In Baden-Württemberg fehlen von etwa einem Drittel der Menschen noch die Grundsteuer-Erklärungen. Allerdings wird auch das Land die Frist aller Wahrscheinlichkeit nach nicht schaffen.

Bis 31. Januar müssen die Grundsteuer-Erklärungen abgegeben werden - rund 65 Prozent sind erst eingegangen. Wie das baden-württembergische Finanzministerium nun einräumen muss, hat das Land selbst erst zehn Prozent der Erklärungen für landeseigene Gebäude abgegeben. Die Opposition spricht von einer absurden Bauchlandung der Landesregierung.

Kritik: Reform der Grundsteuer zu pauschal

Die SPD im Landtag kritisiert, dass das Land die Frist zur Erklärung der Grundsteuer nicht einhalten wird. Das ausgerechnet die Landesregierung an der von ihr vergeigten Grundsteuer scheitere, sei nicht nur eine erbärmliche Posse, sagte SPD-Finanzexperte Nicolas Fink wörtlich. Es zeige auch, dass das Finanzministerium, das für die landeseigenen Liegenschaften zuständig ist, überfordert sei. Die Grundsteuer sei anders als von der Landesregierung beworben, weder gerecht noch einfach in der Anwendung. Das sei ein grün-schwarzes Märchen, so Fink.

Für Marc Wurster, Vorsitzender von Haus & Grund in Karlsruhe, ist die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg zu pauschal. Nur Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert dienen als Basis, dazu der Hebesatz der Kommunen. Der Rechtsanwalt und Steuerberater spricht von massiver Ungerechtigkeit. "Die Nutzung, ob jetzt ein Einfamilienhaus drauf steht oder ein Zehnfamilienhaus, oder gar ein Hochhaus, wird in keiner Weise bei der Frage der Grundsteuer berücksichtigt." Auch der Bund der Steuerzahler warnt, es drohten für Eigentümer von Immobilien, so wörtlich, "massive Mehrbelastungen".

Grundsteuer: Deutsche Steuergewerkschaft gegen Fristverlängerung

Die vom Bund der Steuerzahler vergangenes Jahr verlangte Verlängerung der Abgabefrist weist die Deutsche Steuergewerkschaft zurück. Die Finanzverwaltung brauche dringend die restlichen Daten, damit die Kommunen genug Zeit hätten, die endgültige Steuer festzusetzen, erklärte Gewerkschaftschef Florian Köbler. Hintergrund ist, dass ab 2025 die Grundsteuer anders berechnet wird als bisher. Die Ermittlung der neuen Grundsteuer beginnt erst, wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und damit alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind.

BW muss 6.900 Erklärungen einreichen

Das Finanzministerium entgegnet den Vorwürfen mit dem hohen Aufwand, der für die Verwaltung entstanden sei. Insgesamt würden sich 90 Beschäftigte darum kümmern. Bis Anfang der Woche hätten sie 400 Erklärungen eingereicht, fällig seien 6.900. Laut Ministerium sind die meisten der rund 32.000 Grundstücke im Land nicht steuerpflichtig.

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SWR

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