Eine neue Anpassung der Corona-Verordnung ist in Arbeit. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow)

Kurskorrektur der Landesregierung

Baden-Württemberg reagiert auf VGH-Beschluss: Ab nächster Woche Lockerungen der Corona-Regeln erwartet

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Nach SWR-Informationen will die BW-Landesregierung nächste Woche das Stufensystem der Corona-Verordnung wieder in Kraft setzen. An Hochschulen gilt ab Montag "Alarmstufe I".

Die baden-württembergische Landesregierung hat auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim reagiert und will nächste Woche das bisherige Stufensystem wieder in Kraft setzen. Dies bestätigte eine Regierungssprecherin dem SWR.

Wie die Stufen künftig ausgestaltet werden und was dann konkret gilt, soll noch geklärt werden. Dabei will man auch die Ministerpräsidentenkonferenz abwarten - eine Veröffentlichung der neuen Regeln wird für Montag erwartet. Der Verwaltungsgerichtshof hatte das Einfrieren der "Alarmstufe II" ohne Berücksichtigung der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für voraussichtlich rechtswidrig erklärt und die Corona-Verordnung für Hochschulen ab Montag außer Vollzug gesetzt.

VGH: Ungeimpfte Studierende auszuschließen ist nicht rechtmäßig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte entschieden, dass es derzeit nicht rechtmäßig ist, ungeimpfte Studierende weitgehend vom Präsenzbetrieb auszuschließen. Er sah die Regelung als erhebliche Grundrechtsbeschränkung an - und die könne nicht abgekoppelt von der Hospitalisierungsinzidenz verhängt werden. Der VGH wird auch über weitere Klagen gegen die aktuellen Corona-Regeln entscheiden, zum Beispiel im Einzelhandel und in Fitnessstudios.

Mannheim

Eilantrag eines ungeimpften Studenten VGH-Beschluss: 2G-Regel an Hochschulen in BW wird außer Vollzug gesetzt

In Baden-Württemberg ist die 2G-Regelung an Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Das hat der VGH in Mannheim entschieden.

Hochschulen kehren ab Montag zu "Alarmstufe I" zurück

Nach dem Urteil des VGH vom Freitag kehren die Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg am Montag (24.1.) zunächst zum Stufensystem der Coronaverordnung des Landes zurück.

Demnach gelten für diesen Bereich die Regeln der "Alarmstufe I". Das bedeutet 3G für sämtliche Lehrveranstaltungen, tagesaktuelle Testnachweise nicht immunisierter Studierender, FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei Abstand von 1,5 Metern, komplette Kontrolle der Nachweise bei Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden, Stichprobenkontrollen von mindestens zehn Prozent bei größeren Veranstaltungen und die 3G-Regel in Mensen und Cafeterien. Das hat das Wissenschaftsministerium dem SWR mitgeteilt.

Opposition im Landtag kritisiert grün-schwarze Landesregierung

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke nennt das Urteil des Gerichts einen "Warnschuss für einen immer autoritäreren Politikstil der Koalition". Es sei zwingend notwendig, dass sich die Corona-Politik an klaren Faktoren bemesse. Von SPD-Fraktionschef Andreas Stoch hieß es, die Landesregierung habe es gut gemeint, aber nicht gut gemacht, als sie die "Alarmstufe II" wegen der anrollenden Omikron-Welle eingefroren hatte. Stoch sagte, er hoffe, künftig auf bessere Begründungen der Landesregierung.

Die baden-württembergische Landesregierung hatte die "Alarmstufe II" trotz sinkender Bettenbelegungen in den Krankenhäusern vorerst beibehalten, weil unklar war, wie sich die Pandemie mit der Omikron-Variante weiterentwickelt. Dieses Vorgehen erwies sich jetzt als voraussichtlich nicht rechtmäßig.

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