Schriftzug Corona-Verordnung (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow)

Neue Quarantäne- und Absonderungsregeln

BW: Künftig nur noch fünf Tage Isolation nach positivem Corona-Test

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Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag die neuen Absonderungs-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts vorgestellt hat, folgt auch Baden-Württemberg.

Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die neue Corona-Verordnung ist am Dienstag in Kraft getreten. Die Regelung gilt, wenn bei den Betroffenen 48 Stunden lang keine Symptome wie zum Beispiel Husten oder Fieber bestehen. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig.

Situation in Krankenhäusern nicht verschärft

Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) erklärte, die Infektionen mit der Omikron-Variante verliefen bei den meisten Betroffenen nach wie vor weniger schwer, die Situation in den Krankenhäusern habe sich ebenfalls nicht verschärft. "Wir gehen nach derzeitigem Stand deshalb weiter von einem langsamen, aber kontinuierlichen Rückgang der Infektionen aus," so Lucha weiter. Es bestehe die Hoffnung, dass in den Frühlings- und Sommermonaten weniger Einschränkungen durch das Virus hingenommen werden müssten.

"Klar sagen möchte ich aber heute schon: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei."

Personen, die mit einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome haben. Treten weiter Symptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.

Bei Symptomen zu Hause bleiben

Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 3. Mai in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag. Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt allerdings: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.

Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen

Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht künftig vollständig - unabhängig vom Impfstatus. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab Dienstag.

Baden-Württemberg

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Allgemeine Hygieneregeln weiter einhalten

Die allgemeinen Schutzmaßnahmen sollten weiter unbedingt eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. "Niemand von uns weiß, Stand heute, wie sich das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter entwickelt", betont Gesundheitsminister Lucha.

Minister dankt für Impfungen

Nach wie vor sei sicher, dass eine Impfung der beste Schutz gegen das Virus sei, so der Minister. Auch aufgrund der Impfungen sei es gelungen, die Situation auf den Intensivstationen in der Omikron-Welle zu kontrollieren. "Dafür möchte ich mich bei allen Menschen, die sich haben impfen lassen, herzlich bedanken!", so Lucha.

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SWR