Die baden-württembergische Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges (CDU) sieht im Ringen der Kommunen um Geld für die Versorgung der Ukraine-Flüchtlinge vor allem den Bund in der Pflicht. Weil auch in Baden-Württemberg nun nicht mehr die Asylbewerberleistungsbehörden für ukrainische Geflüchtete zuständig seien, sondern die Jobcenter, würden den Kommunen allein bei den Kosten für die Unterkunft knapp 30 Prozent aufgebürdet. Dieses Geld fordern die Kommunalen Landesverbände nun vom Land zurück.
Jobcenter sind für die Grundsicherung der Geflüchteten zuständig
Geflüchtete werden nicht mehr finanziell über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt unterstützt, sondern die staatliche Grundsicherung kommt vom Jobcenter. Darauf hatten sich Bund und Länder Anfang April verständigt. Dies betraf insbesondere Kosten für die Unterkunft, für Verpflegung, für den Lebensunterhalt sowie im Falle einer Krankheit.
Die Länder würden bei diesen laufenden Flüchtlingskosten durch den Bund nicht unterstützt, beklagte Gentges. Dabei habe Berlin in den Bund-Länder-Gesprächen im April eine neue Vereinbarung versprochen, die die Länder entlasten sollte. "Eine solche ist bislang weder geschlossen worden noch in Sicht", sagte Gentges.
Laut dieser Vereinbarung sollen die Länder für bereits entstandene Kosten 500 Millionen Euro erhalten, weitere 500 Millionen Euro sollen für die Unterkunftskosten in diesem Jahr zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg hätten mittlerweile 116.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen, so Gentges. An den Kosten der Integration der Geflüchteten, etwa in Kitas und Schulen, wollte sich der Bund bundesweit mit einer Milliarde Euro beteiligen. Anfang November soll eine Regelung für das Jahr 2023 vereinbart werden - auf Basis der dann aktuellen Zahl der Geflüchteten.