Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, nimmt an einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses im Landtag von Baden-Württemberg teil. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliancedpa  Marijan Murat)

Verdacht des Geheimnisverrats

FDP will Ermittlungen gegen Innenminister Strobl durch Klage erreichen

Stand

Trotz einer Strafanzeige kann die Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage dem Hauptvorwurf des Geheimnisverrats gegen Strobl nicht nachgehen. Die FDP will das nicht akzeptieren.

Die FDP-Fraktion will gegen das Nein des Innenministeriums zu Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Minister Thomas Strobl (CDU) klagen. Das bestätigte die FDP dem SWR. "Wir beauftragen eine renommierte Anwaltskanzlei mit einer Klageschrift", sagte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Ziel sei, dass ein Verwaltungsgericht das Innenministerium dazu bewegt, die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Geheimnisverrats gegen den Minister ermitteln zu lassen.

Die FDP reagiert damit auf eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Diese hatte erklärt, dass sie wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Strobl weiterhin nicht ermitteln werde. Als Grund nannte die Sprecherin der Anklagebehörde, dass das Innenministerium Anfang des Jahres die nötige Ermächtigung für solche Ermittlungen verweigert habe.

FDP forciert Ermittlungen gegen Strobl

"Da sich diese Entscheidung nicht widerrufen lässt, liegt hinsichtlich dieses Straftatbestands weiterhin ein Verfahrenshindernis vor", hatte die Sprecherin erklärt. Die FDP-Fraktion hatte die Staatsanwaltschaft vor kurzem per Strafanzeige dazu aufgefordert, wegen Geheimnisverrats zu ermitteln.

Die Opposition hält Strobl vor, mit der Weitergabe eines Schreibens des Anwalts eines ranghohen Polizisten an die Presse mehrere Gesetze gebrochen zu haben. Nachdem Strobl Anfang Mai die Weitergabe des Schreibens eingeräumt hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen ein.

Diverse Vorwürfe gegen Strobl

Vor einer Woche hatte es von der Anklagebehörde geheißen, sie ermittele automatisch auch wegen der Strafanzeige der FDP. In der werden Strobl neben Geheimnisverrat auch Verstöße gegen Datenschutz und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen. Zumindest in Sachen Geheimnisverrat war dies bislang aber eine Sackgasse.

Die FDP hält es für einen Skandal, dass die Staatsanwaltschaft an ihrer Arbeit gehindert werde. "Das ist ein Missbrauch des Ermächtigungsrechts", hatte Innenexpertin Julia Goll gesagt. "Es kann nicht sein, dass sich ein Minister und ein Ministerium durch Trickserei aus der Affäre ziehen."

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Immer lauter werden die Vorwürfe gegen den Innenminister - auch der BW-Datenschutzbeauftragte hat sich geäußert. Dabei stand Strobl zunächst gar nicht im Fokus der eigentlichen Affäre.

Verdacht auf Strafvereitelung

Als das Ressort die Ermächtigung verweigerte, sei öffentlich noch nicht bekannt gewesen, wer das Schreiben an den Journalisten weitergegeben hat. Damals habe es Vorermittlungen gegen Unbekannt gegeben. Es dränge sich der Verdacht der Strafvereitelung im Amt auf, weil das Ministerium die Ermächtigung unter falschen Voraussetzungen nicht erteilte. Das Innenministerium argumentiert, es handele sich bei dem Schreiben des Anwalts nicht um ein amtliches Schreiben und auch nicht um ein Dienstgeheimnis, darum habe man die Ermächtigung für Ermittlungen nicht erteilt.

So berichtete SWR Aktuell am 24. Mai 2022 über das Thema:

Der Anwalt des hochrangigen Polizisten, gegen den wegen sexueller Belästigung ermittelt wird und der vom Dienst suspendiert ist, hatte kurz vor Weihnachten dem Ministerium ein Schreiben zukommen lassen. Darin bot er der Hausspitze auch ein persönliches Gespräch mit dem beschuldigten Beamten an.

Strobl sah darin ein "vergiftetes Angebot". Er habe für "maximale Transparenz" sorgen und verhindern wollen, dass die andere Seite das Schreiben lanciert und der Vorwurf der Mauschelei aufkommt.

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Auch SPD kritisiert Landesregierung

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch hatte die grün-schwarze Regierung kritisiert: "Warum verweigert eine Regierung eine solche Ermächtigung, wenn sie nichts zu verbergen hat?" Immerhin handele es sich hier um die Entscheidung einer öffentlichen Stelle, diese dürfe nicht willkürlich oder zum Selbstschutz getroffen werden. Er glaube nicht, dass ein Innenminister machen könne, was er wolle. Stoch hält es weiter für denkbar, dass eine solche Entscheidung gerichtlich überprüfbar sei.

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SWR