Eine Faustfeuerwaffe vom Typ Sig Sauer P226 in Kaliber 9mm Para mit Magazin und Munition. BW-Minister Thomas Strobl fordert eine Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | David Young)

Innenministerkonferenz in Berlin

BW-Minister Strobl fordert schärferes Waffenrecht in Deutschland

Stand

Besuche rechtsextremer Konzerte oder ein laufendes Ermittlungsverfahren - das sind bisher keine Hürden auf dem Weg zu einem Waffenschein. Baden-Württemberg will das ändern und pocht auf ein strengeres Waffenrecht.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) fordert eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts für Extremisten. Wer etwa an extremistischen Konzerten oder Versammlungen teilnimmt oder sich in sozialen Medien entsprechend äußert, soll nicht mehr an Waffen kommen, so Strobl.

Die Waffenbehörden, die für die Erlaubnis zuständig seien, könnten damit aber vor Gericht nur schwer eine "waffenrechtliche Unzuverlässigkeit" begründen. Das teilte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Das gelte auch für die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die vom Verfassungsschutz nicht beobachtet, sondern lediglich als Verdachtsfall eingestuft werden.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) will das Waffenrecht in Deutschland verschärfen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod (Archivbild))
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) will das Waffenrecht in Deutschland verschärfen.

Waffenrecht auch bei Innenministerkonferenz Thema

Baden-Württemberg will sich bei der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz in Berlin für ein deutliches Nachschärfen beim Waffenrecht einsetzen - demnach sollen Waffenbehörden bei ihrer Bewertung auch Sachverhalte zugrunde legen können, aus denen sich "Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung" ergeben. Solche Sachverhalte spielen etwa eine Rolle, wenn die Zuverlässigkeit von Beschäftigten an Flughäfen geprüft wird. Auch laufende oder eingestellte Ermittlungs- oder Strafverfahren fließen dort in die Bewertung ein. Das geltende Waffenrecht hingegen berücksichtige nur rechtskräftige Verurteilungen.

"Waffen dürfen nicht im Besitz von unzuverlässigen Personen sein", sagte Strobl der dpa. "Daher muss durch das Waffenrecht sichergestellt sein, dass nur Personen in den Besitz von Waffen gelangen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen."

Influencer posieren mit scharfer Munition auf Instagram, Event-Agenturen vermarkten das Abfeuern als Wochenendausflug. Vollbild-Journalist Philipp Reichert testet im Video: Wie leicht kommt man in Deutschland an eine tödliche Schusswaffe?

So funktioniert das aktuelle Waffengesetz in Deutschland

Strobl dringt seit längerem beim Bund auf eine Verschärfung des Waffenrechts für Extremistinnen und Extremisten sowie sogenannte Reichsbürgerinnen und -bürger. Aktuell unterscheidet das Waffengesetz die sogenannte Regelunzuverlässigkeit und die absolute Unzuverlässigkeit. Wer als "absolut unzuverlässig" gilt, darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis bekommen - das gilt etwa für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden.

Wer dagegen in einem verbotenen Verein Mitglied ist oder war oder einer verfassungswidrigen Vereinigung angehört, der gilt bislang nur als "regelunzuverlässig". Auch Menschen, die den "Reichsbürgern" zugeordnet werden, werden so eingestuft und können somit aktuell eine Waffe erhalten.

Solche Fälle sollen künftig aus Sicht Baden-Württembergs aber eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen - was Widerspruchsmöglichkeiten deutlich erschweren würde. Strobl pocht auf einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel und der zuständigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Deutsche Polizeigewerkschaft sieht Strobl-Vorstoß kritisch

Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht den Vorstoß kritisch. Strobl wolle Antragsteller so behandeln, als wären sie verurteilt, obwohl Gerichte anders entschieden hätten, sagte Gewerkschaftschef Ralf Kusterer. Gerichtsurteile würden belegen, dass mit dem bestehenden Waffenrecht wirksam Erlaubnisse verwehrt werden können.

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