Ein Krankenpfleger bereitet eine Auffrischungsdosis des Corona-Impfstoffs von Moderna vor, der an die Omikron-Sublinie BA.1 angepasst ist. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/EUROPA PRESS | Alejandro Martínez Vélez)

Brief mehrerer Bundesländer an Lauterbach

Auch BW fordert Ende der Corona-Impfpflicht im Gesundheitsbereich

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Baden-Württemberg schließt sich drei weiteren Bundesländern an, die ein Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordern. Noch ist unklar, ob diese verlängert wird.

Baden-Württemberg hat sich der Forderung nach einem Ende der Impfpflicht für das Personal in Gesundheit und Pflege angeschlossen. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatten sich die Bundesländer Sachsen, Bayern und Thüringen dafür ausgesprochen, die zum Jahresende auslaufende Impfpflicht nicht zu verlängern. Die Länder befürchten, dass die Impfpflicht den Personalmangel im Gesundheitswesen noch verschärft. Die Initiative ging von Sachsen aus.

Länder sehen keine Rechtfertigung für Verlängerung der Impfpflicht

Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) verwies darauf, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht als Vorreiter der gescheiterten allgemeinen Impfpflicht gedacht war. "Deshalb können wir nun den Beschäftigten im Gesundheitswesen beim besten Willen nicht dieses Sonderopfer abverlangen", sagte er. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) ist überzeugt:

"Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bringt uns mehr Schaden als Nutzen. Wir brauchen jede verfügbare Arbeitskraft in Medizin, Pflege und Eingliederungshilfe."

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) argumentierte, dass die Omikron-Variante seltener zu schweren Verläufen führt als zuvor Delta. Eine Verlängerung der Impfpflicht über das Jahresende hinaus sei schlicht nicht zu rechtfertigen.

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Lauterbach macht Verlängerung von Corona-Lage abhängig

Seit Mitte März gilt für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und in der Pflege eine Impfpflicht. Dadurch sollen Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige vor einer Corona-Erkrankung geschützt werden. Bei Verstößen wurden in Baden-Württemberg allerdings Stand August keine Betätigungsverbote verhängt. Seit Ende September wird die Impfpflicht zudem nur noch eingeschränkt kontrolliert.

Gesundheitsminister Lucha rechnete bereits vor gut zwei Monaten mit einem Ende der Impfpflicht. Lauterbach machte eine Verlängerung zuletzt vom Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig.

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