Ein Schild am Eingang eines Geschäftes weist auf die 2G-Regel hin. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Carsten Koall)

Nach VGH-Beschluss in Bayern

BW-Landesregierung zu Corona-Maßnahmen: 2G im Einzelhandel bleibt

Stand

Nach VGH-Beschluss in Bayern: Die Landesregierung von Baden-Württemberg will an der 2G-Regel im Einzelhandel festhalten - trotz Forderungen der Industrie- und Handelskammern.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg sieht in Sachen 2G-Regel im Einzelhandel keinen Handlungsbedarf. Das hat das Staatsministerium am Donnerstag mitgeteilt und damit auf die Kritik von Wirtschaftsvertretern nach dem VGH-Beschluss in Bayern reagiert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte zuvor am Mittwoch die 2G-Regel im Einzelhandel ausgesetzt, die nur Geimpften und Genesenen Zugang zu Geschäften des Einzelhandels erlaubte. In Baden-Württemberg scheint man einen ähnlichen VGH-Beschluss nicht zu fürchten.

BW-Landesregierung: Bayerischer Beschluss nicht auf BW übertragbar

"Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für die 2G-Regel insofern bestätigt", teilte das Staatsministerium mit Blick auf die Vorgaben in Baden-Württemberg mit. Aktuell prüft der VGH Baden-Württemberg in Mannheim bereits weitere Anträge zu dem Thema, ob das Einfrieren der Regeln der "Alarmstufe II" durch die Landesregierung von Baden-Württemberg rechtens war. Spätestens kommende Woche wird hierzu mit Entscheidungen gerechnet.

Die Entscheidung des bayerischen Gerichts, die 2G-Regel für den Einzelhandel vorläufig außer Kraft zu setzen, beruhe allein auf einer nicht hinreichend bestimmten Reichweite der angegriffenen Regelung in der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, so eine Sprecherin der Landesregierung von Baden-Württemberg. In Bayern sei demnach nicht klar genug definiert worden, welche Ladengeschäfte unter die Zugangsbeschränkung nach Maßgabe der 2G-Regel fallen und welche dagegen als Ladengeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs ausgenommen seien. Problem sei damit die konkrete Umsetzung der 2G-Regel. Das könne nicht ohne Weiteres auf die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg übertragen werden.

Vertreter des BW-Einzelhandels fürchten Einkaufstourismus

Vertreterinnen und Vertreter des Einzelhandels in Baden-Württemberg forderten derweil, dass auch im Nachbarland Bayerns die 2G-Regel gekippt werden solle.

"Auch in Baden-Württemberg muss diese umsatzhemmende 2G-Regelung dringend abgeschafft werden."

Die Hauptgeschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bodensee-Oberschwaben, Anja Gering, sieht nach der Entscheidung des Bayerischen Gerichts auch die baden-württembergische Landesregierung unter Zugzwang. Sonst sei in den Grenzregionen ein wettbewerbsverzerrender Einkaufstourismus zu befürchten.

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2G im bayerischen Einzelhandel wird ausgesetzt

2G bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hatte nach dem Urteil gesagt, 2G im Handel werde komplett ausgesetzt. Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt. Aber wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten sei "nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative". Herrmann betonte: "Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

Bundesweite 2G-Regelung seit Mitte Dezember

Bund und Länder hatten die 2G-Regeln für den Einzelhandel Anfang Dezember bundesweit vereinbart. Für Niedersachsen kippte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Regeln bereits Mitte Dezember, weil sie aus Sicht der Richter zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind.

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Regeln der "Alarmstufe II" eingefroren - obwohl die Zahl der belegten Intensivbetten zurückgeht. Bleibt die Frage: Ist das verhältnismäßig? Beitrag aus der Sendung SWR Aktuell von Mittwoch (19.1.), 19:30 Uhr, von Vivica Jungels und Vanessa Kopp.

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Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte: "Bayern und Niedersachsen geben den Weg für die anderen Bundesländer vor. 2G im Einzelhandel macht keinen Sinn und muss rasch wieder abgeschafft werden." Der Lebensmittelhandel zeige seit Beginn der Pandemie, dass der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept sicher sei. "Die politischen Entscheidungsträger in allen Bundesländern und im Bund müssen sich korrigieren und 2G beim Einkaufen rasch außer Kraft setzen."

Auch Handelsverband forderte schon Lockerungen

Auch der Handelsverband Baden-Württemberg hatte Ende Dezember die Aufhebung der 2G-Regel gefordert. BW-Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) hatte die Forderungen damals zurückgewiesen. Es sei der denkbar schlechteste Zeitpunkt, um über Lockerungen jedweder Art nachzudenken, sagte Lucha dem SWR. Ein Grund dafür sei die Virusvariante Omikron.

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SWR