Die EU-Kommission hat Kritik zurückgewiesen, wonach eine EU-Richtlinie unnötige Bürokratie bei Kuchenverkäufen an Schulen verursache. Entgegen Medienberichten schreibe die Richtlinie nicht zwangsläufig vor, dass Geschäfte bei Schul- und Kindergartenfesten künftig der Umsatzsteuerpflicht unterlägen, so ein Vertreter der EU-Kommission in einer Mitteilung. Eine "Kuchensteuer" sei das Ergebnis, wenn Bundesländer die EU-Richtlinie strenger umsetzten, als es sein müsse.
Neues Umsatzsteuergesetz ab 2023
Ursache der Diskussion ist das neue Umsatzsteuergesetz. Vom 1. Januar 2023 an müssen dann auch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie etwa Kommunen, manchmal Umsatzsteuer zahlen. Dazu zählen auch städtische Schulen und Kitas. Das gilt vor allem für Leistungen, die auch private Unternehmen erbringen könnten. Beispielsweise, wenn der städtische Bauhof den Friedhof pflegt und nicht etwa eine Friedhofsgärtnerei.
Auch Schulverwaltungsbehörden in Baden-Württemberg müssen sich deshalb auf neue Regeln bei der Umsatzbesteuerung öffentlicher Einrichtungen vorbereiten.
Was bedeutet das für Schul- und Kindergartenfeste?
Es gehe um die Frage, ob eine Einrichtung wie eine Kita oder Schule nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig werde, hatte das baden-württembergische Finanzministerium erklärt. Bei einem Kuchenverkauf an Schulen dürfte es laut dem baden-württembergischen Kultusministerium maßgeblich davon abhängen, über wen der Kuchen verkauft wird.
Ist es die Schule, könnte Umsatzsteuer fällig werden. Ist es der Förderverein, ist es laut Kultusministerium sehr wahrscheinlich kein Problem. Außerdem kommt es darauf an, ob bei einer Schulveranstaltung Kuchen verkauft wird mit dem Zweck, die Einnahmen für die Schule zu verwenden. Oder ob es beispielsweise um einen Stand auf einem Weihnachtsmarkt geht. Dann müsste laut Kultusministerium Umsatzsteuer entrichtet werden. Wenn Schulkinder im Rahmen einer Projektwoche Kunstobjekte gestalten und sie anschließend verkaufen, könnte ebenfalls Umsatzsteuer fällig werden.
BW-Regierung will Ausnahmeregelung prüfen
Die Landesregierung wolle noch verhandeln, wie sie mit der neuen EU-Regel umgehen soll. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnt die Umsatzsteuer auf Kuchenverkäufe ab. Man könne im Land nur versuchen, diese Regelungen abzufedern und den Bürokratismus des Europarechts zu mindern, sagte er am Dienstag.
EU-Vertreter: Keine Wettbewerbsverzerrung
Schulen seien nur umsatzsteuerpflichtig, wenn durch ihre Verkäufe größere Wettbewerbsverzerrung entstünden, teilte die EU-Kommission nun mit. "Wenn eine Schülergruppe drei Mal Kuchen verkauft, um ihre Schulparty zu finanzieren, ist das natürlich gar kein Problem. Wenn der geschäftstüchtige Schülersprecher sich aber jeden Morgen auf den Schulhof stellt und den Kuchen billiger anbietet als die Bäckerin nebenan, ist dies eine Wettbewerbsverzerrung", so ein Vertreter der EU-Kommission in einer Mitteilung. Demnach seien Verkäufe bei Schulfesten kein Problem. Der Vertreter appellierte an die Landesregierungen, die EU-Regeln entsprechend umzusetzen. Bayern habe beispielsweise schon Möglichkeiten gefunden, die Regeln entsprechend zu gestalten, dass sie kleine Kuchenverkäufe nicht unnötig belasteten.
Gemeindetag: Organisatorische und finanzielle Belastung
Der baden-württembergische Gemeindetagspräsident Steffen Jäger hatte zuvor zu hohe Kosten und zu viel organisatorischen Aufwand befürchtet.
In den Rathäusern werde man sich über Monate mit der Überprüfung der eigenen Abläufe und deren umsatzsteuerlicher Relevanz befassen müssen, so Jäger. Die steuerlichen Auswirkungen auf Kitas und Schulen, Bauhöfe, Hallen- und Freibäder und vieles mehr müssten intensiv geprüft werden. Übersetzt hieße das - Bürokratie pur, so Jäger weiter.