Baden-Württemberg plant aktuell nicht, die Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots über einer Inzidenz von 200 auf einen Radius von 15 Kilometern einzuschränken. Das sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Abend nach den Beratungen von Bund und Ländern. "Wir müssen erst einmal zu belastbaren Werten nächste Woche kommen", so der Regierungschef.
Zuvor hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass Landkreise ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern lokale Maßnahmen ergreifen und den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzen können. Als Ausnahmen gelten triftige Gründe, zu denen tagestouristische Ausflüge ausdrücklich nicht zählen. In Baden-Württemberg wären das nach Zahlen des Landesgesundheitsamts vom Dienstag (16:00 Uhr) der Enzkreis und der Stadtkreis Pforzheim, allerdings liegen beide nur noch knapp über der Marke 200.
Auch im privaten Raum: Ein Hausstand und eine weitere Person
Ansonsten werden die bereits bestehenden Corona-Regeln auch in Baden-Württemberg verlängert und verschärft. Am 11. Januar sollen die neuen Regeln in Kraft treten. "Private Zusammenkünfte werden noch stärker als bisher beschränkt", so Ministerpräsident Kretschmann. Ein Haushalt darf sich dann nur noch mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
Grundschulen und Kitas könnten am 18. Januar öffnen
Auch die Schulen blieben noch eine Weile geschlossen - "auf die eindringliche Empfehlung der Epidemiologen und Virologen hin", so der Ministerpräsident. Für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg werde es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht geben, mit Ausnahme der Abschlussklassen.
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Auch in den Grundschulen soll es bis auf Weiteres keinen Präsenzunterricht geben. Die Kinder sollen hier mit zugeschickten Materialien lernen. "Unser Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen, wenn wir nächste Woche Klarheit über die Infektionszahlen haben und es vertretbar ist", so Kretschmann.
Schnelle Impfungen in Pflegeeinrichtungen
Neben den genannten Maßnahmen wurde Folgendes beschlossen: Betriebskantinen müssen schließen, wenn es der Betriebsablauf erlaubt, und dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten wollen sich am 25. Januar erneut treffen. Dann sollen wieder Gespräche stattfinden, wie es mit den Corona-Maßnahmen weitergeht.
Abseits der Verhandlungen in Berlin beschloss die baden-württembergische Landesregierung, dass Kundinnen und Kunden ihre Bestellungen wieder in den Geschäften abholen können. Die neue Regelung gilt ab kommenden Montag.
Das ganze Statement von Kretschmann hier zum Nachschauen: