Da hat so mancher Autofahrer noch einmal Glück gehabt: Wegen eines Formfehlers wird das Land Baden-Württemberg die Fahrverbote aufgrund der verschärften Straßenverkehrsordnung nicht mehr weiterverfolgen.
Das Landesverkehrsministerium hat die Bußgeldstellen am Freitag angewiesen, nur noch Bescheide nach den bis Ende April 2020 bekannten Vorgaben auszustellen. Wie mit bereits erfolgten Fahrverboten nach dem neuen Bußgeldkatalog umgegangen wird, müsse der Bund einheitlich für alle Länder regeln, sagte ein Ministeriumssprecher.
Landesverkehrsminister Hermann zeigt sich empört
Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) ist empört über den Fehler im Bundesverkehrsministerium:
"Das ist schon ziemlich merkwürdig, wenn nicht zu sagen, peinlich. Das Bundesverkehrsministerium war ja bei der Ausarbeitung der Novelle dabei und hat an der betreffenden Stelle keine rechtlichen Einwände vorgebracht."
Hermann verlangt, die härteren Sanktionen so bald wie möglich mit klarer rechtlicher Grundlage wieder einzuführen.
Schnellere Fahrverbote für Raser
Mit dem neuen Bußgeldkatalog drohten seit Ende April Fahrverbote, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell fuhr, außerorts 26 Stundenkilometer. Wird eine Verordnung geändert, muss aber immer auf die Rechtsgrundlage verwiesen werden, auf welcher die Änderung erfolgt. Das ist in der neuen Straßenverkehrsordnung nicht der Fall. Wenn man also geblitzt wurde und jetzt ein Fahrverbot auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung verhängt wird, kann man Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Bundesverkehrsminister Scheuer rudert zurück
Wenn es nach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geht, werden die strengeren Fahrverbote aber ohnehin wieder gekippt. Er wolle auch weitere Vorschriften der neuen Straßenverkehrsordnung überarbeiten und entschärfen. Das müssen allerdings die Bundesländer genehmigen. Ob es tatsächlich dazu kommt, muss also erst noch entschieden werden.