In vielen Städten in Deutschland zahlen Reisende auf Übernachtungen eine kommunale Extra-Abgabe: die Bettensteuer. Sie sorgt seit Jahren für Streit. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun entschieden, dass die Bettensteuer verfassungskonform ist. Das Gericht wies damit Klagen von Hotelbesitzerinnen und -besitzern aus Freiburg, Hamburg und Bremen gegen die jeweiligen örtlichen Abgaben zurück.
Urteil: Auch Bettensteuer auf berufliche Übernachtungen möglich
Die Steuer belaste die betroffenen Betriebe nicht übermäßig, begründeten die Karlsruher Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Die Länder hätten auch die Befugnis gehabt, das entsprechende Gesetz zu erlassen. Nach der Entscheidung des Ersten Senats könnten die Städte aufgrund des Grundgesetzes auch berufliche Übernachtungen mit einer Bettensteuer belegen. Damit ist es möglich, die Abgabe auf Hotelübernachtungen sogar auszuweiten.
Hotelbesitzerin aus Freiburg enttäuscht
Gegen die Bettensteuer in Freiburg hatte die Hotelbesitzerin Astrid Späth geklagt und ist nun gescheitert. Dieses Urteil sei eine große Enttäuschung, sagte sie dem SWR. Die derzeitige Regelung sei unzumutbar. Sie hofft nun auf eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt. Die Hotelbesitzerin forderte die Stadt Freiburg auf, über ein neues System nachzudenken, das einfacher für alle Beteiligten sei. Die Unterkünfte haben derzeit die Aufgabe, das Geld einzuziehen und an die Stadt abzuführen.
Stadt Freiburg begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die Stadt Freiburg ist mit dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts zufrieden. Die Entscheidung gebe endlich Rechtssicherheit, sagte Finanzbürgermeister Stefan Breiter (CDU). Die kommunale Steuer wird von Freiburg seit 2014 erhoben. Seitdem erwirtschaftete Freiburg laut Breiter mit dieser Steuer rund 19 Millionen Euro. Diese Einnahmen könnten gezielt für den Tourismus verwendet werden.
Wie funktioniert die Bettensteuer?
Meistens wird man den Begriff "Bettensteuer" nicht finden, wenn man sich die Angebote oder Rechnungen von Hotels anschaut. Denn offiziell heißt die Bettensteuer zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer. Das Grundprinzip ist immer gleich: Pro Person und Nacht wird ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent. Manchmal muss auch ein fester Betrag abgeführt werden, zum Beispiel drei Euro pro Nacht. Grundsätzlich gilt die Übernachtungsabgabe für jeden, der etwa in einem Hotel, in Ferienwohnungen oder einer Jugendherberge übernachtet.

Warum haben die Städte eine Bettensteuer eingeführt?
Als erste Stadt führte Weimar die Bettensteuer im Jahr 2005 ein. Anfang 2010 wurden die Hotels bei der Umsatzsteuer entlastet, der Steuersatz sank von 19 auf 7 Prozent. Weil die Kommunen nun weniger Geld einnahmen, führten viele Städte als Reaktion die Bettensteuer ein. 2012 gab es von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts eine Einschränkung. "Beruflich zwingende" Übernachtungen sind seit diesem Urteil von der Steuer ausgenommen, die damit in erster Linie Touristinnen und Touristen trifft - was sich jetzt ändern könnte.
Nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) hatten Anfang 2019 rund 30 Kommunen in Deutschland eine Bettensteuer erhoben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht von gut 40 Gemeinden aus. Die Stadt Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) hat zum Beispiel im vergangenen Oktober eine Bettensteuer eingeführt. An vielen anderen Orten gab es Versuche, die vor Gericht endeten. In ungefähr 60 Städten und Gemeinden wurden demnach die Abgaben "gerichtlich aufgehoben, ausgesetzt, politisch abgelehnt oder abgeschafft".
Hotels fühlen sich einseitig benachteiligt
Seit Jahren gibt es Streit um die Bettensteuer. Die Tourismusbranche sieht sich einseitig benachteiligt. Der DEHOGA weist darauf hin, dass vom Tourismus noch viele andere profitierten, etwa der Einzelhandel. "Eine isolierte Belastung der Hotellerie ist daher inhaltlich nicht zu rechtfertigen", so die Begründung. Die Steuer mache vor allem den kleinen und mittleren Hotels zu schaffen: Diese zahlten die Abgabe oft selbst, um ihre Gäste nicht damit belasten zu müssen. Der Verband kritisiert außerdem den bürokratischen Aufwand.
Kritik auch von anderer Seite
Aber nicht nur die Hoteliers sind mit der Bettensteuer unzufrieden. Auch der Autofahrerclub ADAC lehnt die Abgabe ab. Anders als bei der Kurtaxe und der Fremdenverkehrsabgabe sei hier nicht sichergestellt, dass das Geld dem örtlichen Tourismus zugute komme: "Wofür die Bettensteuer eingesetzt wird, ist nicht transparent." Der Bund der Steuerzahler bemängelt, dass in der Praxis oft nicht sauber geprüft werde, wer wirklich dienstlich unterwegs sei und wer privat.
Weitere Städte und Gemeinden könnten folgen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hingegen erwartet, dass nun weitere Städte und Gemeinden über eine Übernachtungssteuer nachdenken dürften. "Diese ist nicht zuletzt gerechtfertigt, weil Übernachtungsgäste vor Ort die Infrastruktur der Kommune in Anspruch nehmen", teilte der Verband mit. "Zudem sind viele Städte und Gemeinden wegen ihrer schlechten Finanzlage dazu gezwungen, jede mögliche kommunale Steuer vor Ort zu erheben." Nach einer groben Schätzung des DStGB verschaffte die Bettensteuer den Kommunen vor Ausbruch der Corona-Pandemie Einnahmen von bundesweit rund 80 bis 100 Millionen Euro im Jahr.