Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Uli Deck)

Gericht weist Beschwerde ab

Bundesverfassungsgericht: Pflege-Impfpflicht wegen Corona ist rechtens

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Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Die seit Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege und im Medizinbereich hatte eine Welle von Verfassungsbeschwerden ausgelöst. Dutzende Klägerinnen und Kläger wollten sich gegen diese Impfpflicht wehren und waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Ihre Eilanträge zur vorläufigen Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte das Gericht im Februar abgelehnt. Nun hat es die Teil-Impfpflicht in seiner endgültigen Entscheidung gebilligt.

Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des betroffenen Pflege- und Gesundheitspersonals, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter.

BVerfG: "Vulnerable Gruppen zu schützen ist legitimer Zweck"

Die Verfassungsrichterinnen und -richter räumten zwar ein, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit von Menschen eingreife. Hinzu komme, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, mit beruflichen Konsequenzen rechnen müssten. Alternativ bleibe ihnen nur, den Beruf aufzugeben oder zu wechseln. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt, denn der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen. Die Abwägung des Gesetzgebers, "dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung" zu geben, sei nicht zu beanstanden und verhältnismäßig, so das Verfassungsgericht.

Dabei verwiesen sie auf die besondere Situation im Pflege- und Gesundheitswesen. Bei der Impfpflicht gehe es vor allem darum, ältere und kranke Menschen zu schützen. Bei ihnen bestehe ein erhöhtes Risiko, sich zu infizieren, anschließend schwer zu erkranken und zu sterben. Der Schutz von Alten und Kranken habe einen "überragenden Stellenwert", wie es im Beschluss heißt. Der Gesetzgeber habe die Pflicht, diesen Schutz zu gewährleisten.

Auch den Zeitpunkt, als die gesetzlichen Vorschriften zur Impfpflicht verabschiedet wurden, berücksichtigten die Richterinnen und Richter in ihrer Beurteilung. Im vergangenen Dezember habe das Infektionsgeschehen deutlich zugenommen. Der Gesetzgeber, so das Verfassungsgericht, konnte damals davon ausgehen, dass sich die Pandemie deutlich verschärfen werde; und im Zuge dessen ältere und vorerkrankte Menschen besonders gefährdet seien. Bei seinen Entscheidungen habe der Gesetzgeber einen weiten Beurteilungsspielraum gehabt, denn die Pandemie sei durch eine gefährliche, schwer vorhersehbare Dynamik geprägt, die Sachlage komplex.

"Omikron-Variante kein Grund für abweichende Beurteilung"

Auch mit Blick auf die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie sehen die Richterinnen und Richter keinen Grund, die Pflege-Impfpflicht als nicht-rechtens einzustufen. Im Laufe des Verfahrens hatte das Gericht mehrere Expertinnen und Experten befragt und angehört. Laut Robert Koch-Institut und weiteren medizinischen Fachgesellschaften ist weiterhin davon auszugehen, dass eine Impfung auch vor der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante schützt. Zwar nehme der Schutz mit der Zeit ab und die meisten Krankheitsverläufe seien bei der Omikron-Variante milder. Dennoch bleibe die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungskonform, weil sich an der höheren Gefahr für alte und kranke Menschen grundsätzlich nichts verändert habe, so die Expertinnen und Experten.

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Lauterbach begrüßt Gerichtsentscheidung zur Pflege-Impfpflicht

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal bestätigt. "Der Staat ist verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen", erklärte Lauterbach. Er begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Zugleich bedankte er sich bei allen Einrichtungen, die diese Impfpflicht umgesetzt haben. "Sie haben großen Anteil daran, dass es in der schweren Omikronwelle nicht noch mehr Todesfälle gegeben hat."

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Corona-Impfpflicht in der Pflege gilt seit Mitte März

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war im Dezember 2021 beschlossen worden, um besonders verletzliche Menschen etwa in Pflegeheimen besser zu schützen. Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen aber auch Hebammen und Physiotherapeutinnen und -therapeuten einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, muss das ebenfalls nachweisen.

Allerdings gibt es Probleme bei der Umsetzung der Impfpflicht. Auch wurden nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht im April die Rufe lauter, die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder abzuschaffen.

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SWR