Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Tübinger Verpackungssteuer für rechtsgültig erklärt. Die Betreiberin der örtlichen McDonalds-Filiale hatte zuvor gegen die Anfang 2022 eingeführte Steuer geklagt. Laut Städte- und Gemeindebund könnten nach dieser Entscheidung nun auch andere Kommunen erwägen, das Tübinger Modell einzuführen.
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