Baden-Württemberg

BW-Innenminister Strobl kritisiert Verordnung zum Breitbandausbau

Stand

Der Bundesrat hat am Freitag einer Verordnung der Bundesnetzagentur zum Anspruch auf Breitbandversorgung zugestimmt. Die Verordnung legt fest, dass Telekommunikationsunternehmen ihren Kunden künftig Bandbreiten von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellen müssen. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl, der das Land in der Sitzung des Bundesrats in Berlin vertrat, kritisierte die vorgelegten Werte für die Mindestversorgung als "unterambitioniert". "Das ist wirklich ein aller, aller, aller unterster Standard, der hier festgeschrieben wird", sagte Strobl. Laut Innenministerium hat Baden-Württemberg seit 2016 den Netzausbau mit 1,7 Milliarden Euro gefördert, der Bund gab 1,6 Milliarden Euro dazu. Demnach verfügen nun 94,9 Prozent der Haushalte im Land über einen Internetanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s. 2016 hatten nur 72,8 Prozent der Haushalte 50 Mbit/s Download.

Stand
AUTOR/IN
SWR