Ein Flüchtling arbeitet während eines Praktikums bei einem Industrieunternehmen in der Produktion (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Christoph Schmidt)

Neuer Erlass

Asylsuchende in BW sollen bessere Bleibeperspektive erhalten

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Für gut integrierte, aber ausreisepflichtige Ausländer schafft Baden-Württemberg eine bessere Bleibeperspektive. Das erklärte am Samstag der Staatssekretär für Migration.

Baden-Württemberg will gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern leichter einen rechtmäßigen Aufenthalt ermöglichen. Dies teilten das Staatsministerium und das Migrationsministerium am Samstag in Stuttgart mit. Das Land erließ einen entsprechenden Erlass an die Ausländerbehörden, damit künftig die gesetzlichen Spielräume des Aufenthaltsgesetzes einheitlich zugunsten eines Bleiberechts gut integrierter Flüchtlinge - die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen - genutzt werden. Damit wurde ein Vorhaben des Koalitionsvertrags von Grün-Schwarz umgesetzt.

Ausländerbehörden sollen Spielräume besser nutzen

Das geltende Ausländerrecht sieht vor, dass Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die Deutschland eigentlich verlassen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht bekommen können. Dafür müssen bestimmte Integrationsleistungen erbracht werden. Diese bestehen beispielsweise in einer besonderen beruflichen Integration oder einem sozialen Engagement. Bei der Gesetzesauslegung bestünden laut Mitteilung oft Spielräume. In den Anwendungshinweisen werden die Ausländerbehörden dazu aufgefordert, diese Spielräume umfassend zu nutzen.

Konkret geht es um Paragraf 25b des Aufenthaltsgesetzes - Ausländerrecht ist Bundesrecht. Paragraf 25b sieht vor, dass Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wurde und nur als Geduldete im Land leben, nach acht Jahren ein Aufenthaltsrecht erlangen können - in besonderen Fällen nach sechs Jahren. Diese beiden Fristen können bei besonderen Integrationsleistungen um zwei Jahre verkürzt werden. Solche Beispiele wurden nun in dem Erlass der Landesregierung konkretisiert.

Unternehmen in BW wünschen sich besseres Bleiberecht für Mitarbeitende

Der Staatssekretär im Staatsministerium Florian Hassler (Grüne) sagte: "Wir folgen in unserer Flüchtlingspolitik der Leitlinie von Humanität und Ordnung." Er verwies unter anderem auf den Wunsch vieler Unternehmen, die Regeln für gut integrierte Flüchtlinge im Arbeitsleben großzügiger auszulegen. "Denn in vielen Branchen - von der Gastronomie, über die Pflege bis zum produzierenden Gewerbe - wird händeringend nach Arbeitskräften gesucht." Gut integrierte Beschäftigte, die bisher in Deutschland nur geduldet waren, würden nun eine dauerhafte Bleibeperspektive bekommen.

Ein weiterer wichtiger Baustein für das Bleiberecht gut integrierter Ausländer sei die Härtefallkommission. Dort habe sich die Quote der stattgegebenen Anträge nachhaltig erhöht. Die Empfehlungen der Härtefallkommission würden nun in aller Regel umgesetzt. Der Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek (CDU) sagte, es würde die Leistung der Menschen gewürdigt, die Deutsch lernten, einen Beruf anstrebten oder sich ehrenamtlich engagierten.

Schwarz: Wichtiges Signal an Handwerk und Unternehmen

Der Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sieht den Erlass als wichtigen Baustein, um die Abschiebung von Flüchtlingen, die sich in Arbeit oder Ausbildung befinden, zu vermeiden. Auch für das Handwerk und die Unternehmen sei dies ein wichtiges Signal. "Menschen, die sich anstrengen und unsere Sprache lernen, eine Arbeit finden und sich in unserem Land ein Leben aufgebaut haben, bekommen nun eine deutlich bessere Chance, in Baden-Württemberg bleiben zu können", so Schwarz. 

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