Von Anfang April bis Ende September ist es in Baden-Württemberg rund um die Uhr verboten, Gebäudefassaden zu beleuchten. Ulrike Brandt von der SWR Umweltredaktion erläutert die Regelung im Naturschutzgesetz: Was soll sie bewirken? Und was passiert, wenn man sich nicht daran hält?
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