Nach den neuen Bund-Länder-Beschlüssen mit weiteren Kontaktbeschränkungen wird heute in einer Sondersitzung des baden-württembergischen Landtags über weitere Verschärfungen der Corona-Beschränkungen bis Ende Januar diskutiert. Es wird vor allem darum gehen, wie die nächsten Wochen an den Schulen konkret ablaufen sollen.
Diskutiert werden sollen auch großzügige Ausnahmen für Familien mit kleineren Kindern bei den Kontaktbeschränkungen. Zuletzt mehrten sich die Stimmen, die Ausnahmen für kleine Kinder forderten. Die CDU in Baden-Württemberg wandte sich am Donnerstag in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Generalsekretär Manuel Hagel und drei Landtagsabgeordnete appellierten darin, die Regeln "nicht auf Kinder unter 14 Jahren, zumindest aber nicht auf Kinder unter zehn Jahren" auszudehnen. Alles andere wäre ein "Schlag in das Gesicht der Familien im Land".
Horn: kleinere Kinder und Babys nicht mitzählen
Auch Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) forderte, bei den Kontaktbeschränkungen Ausnahmen für kleine Kinder zu machen. "Konkret kann die neue Kontakt-Regelung für kleine Kinder ein faktisch komplettes Kontaktverbot mit Gleichaltrigen bedeuten", schrieb Horn am Donnerstag auf Facebook.
Die Landesregierung solle die Kontaktbeschränkungen so festlegen, dass zumindest kleinere Kinder und Babys nicht mitgezählt würden. Das sei auch für Alleinerziehende wichtig.
Bund und Länder haben sich auf Verschärfung geeinigt
Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine Verschärfung der bisherigen Regeln geeinigt. Während sich nach den bisherigen Bund-Länder-Vereinbarungen maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten plus Kinder unter 14 Jahren treffen durften, soll künftig nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person zusammenkommen. Das bedeutet unter anderem, dass sich zwei Paare nicht zum Essen verabreden dürfen und zwei Kinder nicht ein anderes Kind zu Hause besuchen können.
In Baden-Württemberg soll "Kontaktfamilie" erlaubt sein
Wie genau die Grundsatzvereinbarung von Bund und Ländern umgesetzt wird, legen die Bundesländer jeweils selbst fest. In Baden-Württemberg sollen Familien mit einer anderen Familie eine Betreuungsgemeinschaft bilden dürfen. Das teilte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Donnerstag mit. Allerdings müssen es während des Lockdowns immer dieselben zwei Familien sein, die sich bei der Kinderbetreuung unterstützen.
Zudem sollen Mütter oder Väter ihre betreuungspflichtigen Kinder zu Treffen mit einem anderen Kind begleiten dürfen. Geplant ist zudem eine Erleichterung für Alleinerziehende. Diese sollen bei privaten Besuchen ihre Kinder mitbringen dürfen, solange diese unter 14 Jahre alt sind.
"Unlösbare Aufgabe" für Eltern?
Den Verfassern des CDU-Briefs an Kretschmann gehen die Sonderregelungen in Baden-Württemberg nicht weit genug. Sie schreiben dazu: "Denn selbst der Besuch und der Aufenthalt bei der besten Freundin oder dem besten Freund zum gemeinsamen Lernen dürfte demnach nur alleine stattfinden." Viele Alleinerziehende, Eltern und Selbstständige mit Kindern stünden "vor einer unlösbaren Aufgabe".
Die neue Corona-Verordnung ist derzeit in der Abstimmung mit allen Ministerien, das heißt, die CDU-geführten Ressorts können noch Änderungen anmahnen.