Wer nicht geimpft oder kürzlich genesen ist, darf in vielen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg in der Nacht nicht mehr ohne triftigen Grund vor die Tür. Hintergrund ist die regionale Sieben-Tage-Inzidenz, die an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 500 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche überschritten hat. Dann sieht die aktuelle Corona-Verordnung schärfere Regeln vor.
Gemäß der Corona-Verordnung des Landes sind in diesem Fall in der betroffenen Region schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie nötig, bis die Zahlen an fünf Tagen hintereinander unter dem Grenzwert liegen.
Nur in zwei Kreisen gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen aktuell nicht
Zwischen 21 und 5 Uhr gelten die Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene. Laut Landesverordnung dürfen sich die betreffenden Personen nachts nur noch "bei Vorliegen eines triftigen Grundes" außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten. Als Beispiele werden unter anderem der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern, die medizinische Versorgung, die Ausübung eines Berufs oder eines Ehrenamts, etwa bei der Feuerwehr, oder die alleinige Ausübung von Sport im Freien angeführt.
Anhand der aktuellen Infektionszahlen und regionalen Sieben-Tage-Inzidenzen ergibt sich ein fast einheitliches Bild: Mit Ausnahme des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg gelten die Maßnahmen in allen anderen Kreisen Baden-Württembergs. Dort liegt die Sieben-Tage-Inzidenz (Stand: Sonntag 16 Uhr) knapp unter der 500er-Marke. In Heidelberg hatten die Behörden erst am Freitag die Regelung für nicht-immunisierte Menschen aufgehoben, nachdem die Inzidenz dort gesunken war und an fünf Tagen hintereinander unter dem Grenzwert lag.
Behörden kontrollieren nur stichprobenartig
SWR-Anfragen beim baden-württembergischen Innenministerium und bei einzelnen Städten zur Wochenmitte hatten gezeigt: Gezielte Schwerpunktkontrollen scheint es diesmal aber nicht zu geben. "Die Polizei und der Städtische Vollzugsdienst kontrollieren die Einhaltung der Ausgangssperre für Ungeimpfte im Rahmen ihrer Streifengänge stichprobenartig sowie anlassbezogen", hatte beispielsweise die Stadtverwaltung in Stuttgart dem SWR auf Anfrage mitgeteilt.
Ausgangssperren und FFP2-Maskenpflicht Wird die Einhaltung der Corona-Maßnahmen in BW kontrolliert?
Ausgangssperre für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene sowie FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen: Beides wird in BW von Polizei und lokalen Behörden nur stichprobenartig kontrolliert.
Insgesamt sieben Kreise mit Inzidenz von über 1.000
Den aktuell höchsten regionalen Wert wies das Landesgesundheitsamt (LGA) für den Kreis Waldshut aus: Dort beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit 1.158. Aber auch in sechs weiteren Regionen - den Landkreisen Reutlingen (1.062,3) und Lörrach (1.064,9), dem Ortenaukreis (1.019,7) sowie den Stadtkreisen Heilbronn (1.023,3), Freiburg (1.054,4) und Baden-Baden (1.098,3) - liegt die Kenngröße über der 1.000-er Marke.
Landesweit hat die Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag einen neuen Höchststand erreicht. Laut LGA beträgt der Wert derzeit 854,4 (nach 795,7 am Samstag) - damit kletterte er erstmals seit Beginn der Pandemie in Baden-Württemberg über die Marke von 800. Gleichzeitig ging die Zahl der Menschen, die aufgrund einer Covid-19-Infektion auf einer der Intensivstationen im Land behandelt werden müssen, um zwei Fälle leicht zurück (aktuell 299).
Ob es im Rahmen der Neujustierung der Corona-Regeln in Baden-Württemberg in der kommenden Woche auch um die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte gehen wird, ist indes nicht bekannt. Das Land muss nach einem Gerichtsbeschluss reagieren und wird voraussichtlich das zuletzt eingefrorene Stufensystem wieder in Kraft setzen.
Was sich in der kommenden Woche in Baden-Württemberg und Deutschland ändern könnte, haben wir hier für Sie erläutert: