GKN Neckarwestheim (Foto: SWR)

Entscheidung ist unanfechtbar

Eilantrag abgelehnt: Atomkraftwerk Neckarwestheim bleibt am Netz

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Das Atomkraftwerk Neckarwestheim II im Kreis Heilbronn bleibt weiter am Netz. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte einen Eilantrag von Atomkraftgegnern ab, die den Betrieb wegen angeblicher Gefahren durch Risse an Rohren untersagen lassen wollten. Die Voraussetzungen für eine Anordnung zur sofortigen Stilllegung des Atommeilers seien nicht erfüllt, teilte das Gericht mit Sitz in Mannheim am Montag mit.

Die Anti-Atom-Initiative ".ausgestrahlt" kritisierte die Entscheidung. Die Gefahr von Rissen in den Rohren der Kühlanlage des Atomkraftwerks sei weiterhin akut. Der Beschluss ist aber unanfechtbar. Dass es Risse gibt, ist seit Jahren bekannt. Land und Betreiber EnBW bezeichneten diese stets als ungefährlich.

Experte wirft Atomaufsicht schwere Fehler vor

Dieter Majer, der frühere Abteilungsleiter für Reaktorsicherheit beim Bundesumweltministerium, hatte der baden-württembergischen Atomaufsicht in dem Zusammenhang schwere Fehler bei der Beurteilung der Sicherheitsrisiken im Kraftwerk Neckarwestheim II vorgeworfen.

Doch für eine sofortige Abschaltung reichten dem Gericht die Argumente der Kritiker nicht. Zeit für eine weitere Klage haben die Atomkraftgegner nun nicht mehr. Denn am 31. Dezember diesen Jahres wird das Kraftwerk ohnehin abgeschaltet, dann sind in Baden-Württemberg keine Atommeiler mehr am Netz.

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